Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 26 (1929)
- Issue
- Heft 9 (November 1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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1. Der gemeinsame Konvent mißbilligt die beleidigenden Aeußerungen des Präsiden im „Heth-Bethar" und hält die Haltung des Präsidiums sowie Lichtheims erste Revozierung für ungenügend, er sieht aber in Lichtheims Rundschreiben eine endgültige Beilegung der Angelegenheit. 2. Der Konvent fordert vom Präsidium, die Arbeit im Kartell in Zukunft in einer Weise zu führen, die den Verdacht einer parteipolitischen Haltung nicht aufkommen läßt. Berlin, den 10. Oktober 1929. Der Konvent des Sport-V. J. St. ist mit dem Präsidium der Auffassung, daß die Angelegenheit Lichtheim durch die Zurücknahme der beleidigenden Aeußerungen erledigt ist, und daß es jetzt Aufgabe des Karteils ist, in seiner praktischen Arbeit ohne Unterbrechung fortzufahren und weder diese noch das Kartell durch Herbeiführung einer Präsidialkrise zu gefährden. Angesichts der Angriffe, die zurzeit auf Veranlassung einer bestimmten Gruppe gegen das Präsidium gerichtet werden, möchte der Sport-V. J. St. ausdrücklich seine Auffassung dahingehend kundgehen, daß das Präsidium geeignet ist, das Kartell in seiner jetzigen Zusammensetzung bis zum nächsten ordentlichen Kartelltag weiterzuführen. I. A.: gez. Arno Blum. Hamburg, den 10. Oktober 1929. Der V. J. St. „Kadimah" und der Bezirksverband Hamburg im K. J. V, haben zwecks Aussprache über den Streit Kanowitz—Lichtheim einen Konvent einberufen. Der Konvent hat den Wunsch, daß die Angelegenheit durch die Revokation Lichtheims und die nachfolgenden Erklärungen des Präsidiums als erledigt betrachtet werde und hat beschlossen, beiden Parteien und dem Präsidium mitzuteilen, daß eine Fortführung des Briefwechsels in dieser Angelegenheit als unerwünscht angesehen werden muß. V. J. St. „Kadimah", Hamburg. Bezirksverband Hamburg im K. J. V. I. A.: Hans Allen. Köln, den 25. Oktober 1929. 1. Der Bezirks verband Rheinland und Westfalen mißbilligt die Form der Veröffentlichung Lichtheims im „Hed-Bethar". Nachdem der Kartellpräside aber die Beleidigungen gegen Bundesbrüder, die in seinem Artikel enthalten waren, zurückgenommen und sein Bedauern über seine Entgleisungen ausgesprochen hat, liegt für das Kartell keine Veranlassung mehr vor, sich mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen. 2. Der Bezirksverband mißbilligt die Behandlung der Angelegenheit Lichtheim durch das Präsidium, sieht darin aber keinen Anlaß, dem Präsidium sein Vertrauen zu entziehen. Bezirksverband Rheinland-Westfalen. 34