Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 26 (1929)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1929)
- Date
- 1929-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3537599-3537802-3537807--7225-3545263- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
B UN DES BRÜDER-B ADEÄRZTE Dr. Leibowitz (Innere Medizin, Nerven-Heilkunde) Leiter des Taunus - Sanatoriums Dr. Goldschmidi Bad Homburg Telephon 265 Ö Dr. Albert Goldberg Bad Neuenahr Telephon 14& Dr. B. Löwenthal Bad Salzuflen Parksiraße 4 Telephon 362 Dr. Th. Engel Wiesbaden Friedrichstraße S Zur Kartellordnung. Beim Druck der Kartellordnung sind infolge eines technischen Versehens in den Paragraphen 2 und 44 wichtige Absätze fortgelassen worden. Wir drucken deshalb die beiden Paragraphen unter Einfügung der fehlenden Teile nachstehend nochmals ab. § 2. Das K. J. V. steht auf dem Boden des Basler Programms. Es will seine Mitglieder zu verantwortungsbewußten Zionisten erziehen, die entschlossen sind, für die Erneuerung des jüdischen Volkes und den Aufbau Erez-Israels in der zionistischen Bewegung zu wirken, und fordert von ihnen die Erfüllung der zionistischen Pflichten. § +1. Das Präsidium ist berechtigt, den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zur Vornahme von Rechtshandlungen jeder Art zu ermächtigen, soweit nicht seine Befugnisse durch Beschlüsse der Kartelltage oder durch die Kartellordnung eingeschränkt sind. Kartellorganisationen oder einzelne Bundesbrüder dürfen Maßnahmen, die für die Beziehungen des Kartells oder der Kartellorganisationen zu außenstehenden Personen oder Personenverbänden von Bedeutung sind, nur nach vorheriger Ermächtigung durch das Präsidium treffen. Die Entscheidung des Präsidiums ist bis zum nächsten Kartelltag bindend. Das Präsidium des K.J. V. gez. Hubert Pollack 41