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Der jüdische Student · 1929-06-01 · Heft 6 (Juni 1929) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
26 (1929)
Issue
Heft 6 (Juni 1929)
Date
1929-06-01
Page
[Seite] (sequence 38)
Language
German
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am 7. April: K. j.V.er-Tag in Bonn. Vom Präsidium nahm Bbr. Siibert an dieser Tagung teil; am 9. Juni- Tagung des Bezirksverbandes Nordbaden in Heidelberg. Das Präsidium war durch Bbr. Schloß vertreten; am 9. Juni: Konvent der V. J. St. Kadimah, Bonn, an dem für das Präsidium Bbr. Halitzki teilnahm; am 9. Juni: Tagung der niederschlesischen Bundesbrüder auf der Gröditzburg; am 10. Juni: Konvent der V. J. St. Ivria, Freiburg, die an diesem Tage Bbr. Schloß als Vertreter des Präsidiums aufsuchte. Die V.J.St. Kadimah, Bonn, wird am 29. und 30. Juni ihr Stiftungsfest begehen, auf das in diesem Zusammenhang noch einmal besonders hingewiesen werden soll. Ferner findet voraussichtlich am 23. Juni eine Tagung des Bezirksverbandes Mitteldeutschland in Weimar statt. Die Berliner Verbindungen werden am 30. Juni in der Umgebung von Berlirs ein Tageskamp veranstalten. Für den Herbst ist eine Reichstagung der Altherrenschaft geplant. Das Präsidium des K.J. V. Zum hebräischen Examen. Auf verschiedene Anträge und Anfragen, die an uns gelangt sind, machen wir darauf aufmerksam, daß die Ernennung zum A. H. ohne vorherige hebräische Prüfung unzulässig ist. Das Präsidium ist auch nicht in der Lage, von sich aus von dieser Regel Ausnahmen zu bewilligen, da die Vorschrift im Kartellstatut niedergelegt ist. Das Präsidium kann daher A. H.ierungen, die ohne vorheriges hebräisches Examen erfolgen, nicht anerkennen. Die beim Präsidium gebildete Kommission für den Unterricht ira Kartell (s. J. St. vom Mai d. J.) hat beschlossen, folgende Richtlinien für das hebräische A. H.-Examen aufzustellen: Es ist zu verlangen: 1. Lesen und Verstehen eines leichteren, unpunktierten Textes; 2. Verstehen eines leichteren prophetischen Textes: 3. die Fähigkeit, sich über einfache Dinge mündlich auszudrücken; 4. Abfassung eines kleinen Aufsatzes über ein leichtes Thema. Nach den Erfahrungen ist es durchaus möglich, sich die zum Bestehen dieser Prüfung nötigen Kenntnisse im Laufe der Studiensemestcr bei auch nur einigermaßen regelmäßiger Arbeit anzueignen. Da sich gezeigt hat, daß die Verbindungen bisher häufig erst dann auf mangelnde hebräische Ausbildung von Bundesbrüdern aufmerksam wurden, wenn es zu spät war, so hat die Kommission ferner beschlossen, den Verbindungen zu empfehlen, am Ende des 3. Semesters der hebräischen Arbeit, also am Ende des 4. Studiensemesters, eine Art Zwischenexamen abzuhalten, um sich davon zu überzeugen, ob die Bundesbrüder folgenden Stand erreicht haben: 1. Beherrschung der Formenlehre; 2. Verständnis eines leichten erzählenden Bibeltextes; 38

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