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Der jüdische Student · 1929-02-01 · Heft 1-2 (Februar 1929) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
26 (1929)
Issue
Heft 1-2 (Februar 1929)
Date
1929-02-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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'Sgs**---* gaKiaes' B* C43dH9bBoia wfeie 4m Veri^mmm^mM^ii Bursche* mmä fmSmm. ImtiaMdMg^ v. Es soBteti hier nur einige Hinweise gegeben wenden, Die Neufassung" der verbeten Kartellordnang und Ehrenratsordmmg wird den fCartelitag- bzw. die entsprechende Kartentagskommission emsthaft beschäftigen müssen. Die Ansicht, daB es sich hierbei nur um formale und daher belang» lofee Dinge handelt, ginge fehl Das in seinem Lebenswillen erstarkende Kartell braucht eine neue Ordnung seiner Beziehungen. Oerade Verbände, die auf freiwilligem Zusammenschluß beruhen — mögen sje politischer Art sein oder nicht — bedürfen einer Satzung. Allerdings soll« damit keine „papiernen" Bestimmungen getroffen werden. Sache der vom Kartelltag gewählten Leitung wird es sein, der Satzung des Kartells Achtung zu verschaffen. DU $i«i«*ei*kommi*si«>i3 de* iL I.V. gez. Hans Katschke, Rudolf Pidk, Arthur Stein, Kurt Tuchler. Wiedereintritt des B. TL K. Verhandlung vom 24. 10. 1928. Auf vielseitige Anregung lud Bundes bruder Hermann Stahl am 24. Oktober 1028 Vertreter der Präsidien des B Z K. und des K. J. V. und einige andere Bundesbrüder ru einer gemeinsamen Aussprache über eines eventuellen Wiedereintritt des B. Z. K in das K. J V. ein. Die Besprechungen führten zu folgender Uebereinkunft: A. Allgemeines. L Sachliche Gründe für eine Trennung der beiden Verbände bestehest nicht mehr; eine Wiedervereinigung erscheint im zionistischen Interesse wie in dem der Verbinde selbst dringend wünschenswert. IL Es besteht Einigkeit darüber, daß das geeinte Kartell als solch« m parteipolitischen Fragen innerhalb des Zionismus nicht Stellung nimmt und die Bundesbrüder nicht auf bestimmte Metnungen festlegen will. Die politische Erziehung soll zur freien Stellungnahme jedes Einzelnen führe®. HL Die Erfüllung der allgemeinen zionistischen Pflichten — Zugehörigkeit zur Organisation, Maasser und dergleichen — ist Voraussetzung für die Zugehörigkeit zu dem geeinten Kartell, B. Besonderes. L Altherren-Bünde des früheren B. Z. IC sollen im Rahmen des geeinten Kartells bestehen bleiben bzw. gebildet werden. HL Die V.J. St Kzdimah Berlin sowie die A. Z. V. Zephirah Breslau bleiben als besondere Verbindungen aufrechterhalten. Die Anregung, des alten V.J.St Berlin in Anlehnung an die Kadimah wieder aufzumachen, bleibt späterer Prüfung vorbehalten. I?

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