Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 25 (1928)
- Issue
- Heft 8 (Dezember 1928)
- Date
- 1928-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Wahlvor schlag für das neue Präsidium Nach der Kartellordnung muß das Präsidium dem KarieUtag einen Vorschlag für die Wahl des neuen Präsidiums unterbreiten, und soll diesen Vorschlag sechs Wochen vor dem Kartelltag bekannt geben. Das Präsidium hat demgemäß beraten und teilt als vorläufiges Ergebnis folgendes mit: Bundesbruder Richard Lichiheirn hat sich bereit erklärt, eine etwaige Neuwahl zum Präsiden des Kartells anzunehmen. Auch sonst sollen für das neue Präsidium möglichst die im April 1023 gewählten Mitglieder des jetzigen Präsidiums vorgeschlagen werden. Da jedoch zwei aus beruflichen Gründen eine Wiederwahl nicht annehmen können, sind an deren Stelle zwei neue Mitglieder zu wählen. Das Präsidium führt zurzeit in diesem Sinne Verhandlungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Im Falle der Wiederaufnahme des B. Z. K. soll die Vorschlagsliste um ein weiteres (siebentes) Mitglied ergänzt werden. Das Präsidium wird die vollständige Vorschlagsliste dem Kartelltag unterbreiten. Das Präsidium des K. j. V. Organisationsressort, gez. Boris Silbert. & Wiedereintritt des B« Z. K. Auf vielseitige Anregung lud Bundesbruder Hermann Stahl am 24. Oktober 1928 Vertreter der Präsidien des B. Z. K. und des K. J.V. und einige andere Bundesbrüder zu einer gemeinsamen Aussprache über einen eventuellen Wiedereintritt des B. Z. K. in das K. J. V. ein. Die Besprechungen führten zu folgender Uebereinkunft: A. Allgemeines. -1. Sachliche Gründe für eine Trennung der beiden Verbände bestehen nicht mehr; eine Wiedervereinigung erscheint im zionistischen Interesse .wie in dem der Verbände selbst dringend wünschenswert. IL Es besteht Einigkeit darüber, daß das geeinio Kartell als solches zu parteipolitischen Fragen innerhalb des Zionismus nicht Stellung nimmt und die Bundesbrüder nicht auf bestimmte Meinungen festlegen will. Die politische Erziehung soll zur freien Stellungnahme jedes Einzelnen führen. III. Die Erfüllung der aligemeinen zionistischen Pflichten — Zugehörigkeit zur Organisation, Maasser und dergleichen — ist Voraussetzung für die Zugehörigkeit zu dem geeinten Kartell. B. Besonderes. I. Altherren-Bünde des früheren B. Z. K. sollen im Rahmen des geeinten Kartells bestehen bleiben bzw. gebildet werden. IL Die V.J. St. Kadimah Berlin sowie die A. Z. V. Zephirah Breslau bleiben als besondere Verbindungen aufrechterhalten. Die Anregung, den alten V. J. St. Berlin in Anlehnung an die Kadimah wieder aufzumachen, bleibt späterer Prüfung vorbehalten. 4