Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 23 (1926)
- Issue
- Heft 3 (Juni 1926)
- Date
- 1926-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3537599-3537621-3537623--6512-3544537- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
82 Umfrage bei Bundesbrüdern, die als Ärzte in Erez-lsrael tötig sind gebildete Ärzte, die auch sonst qualifiziert sind, von der Bevölkerung bevorzugt werden. Die Antworten auf diese Fragen divergieren, doch bejaht ein Teil der Bundesbrüder diese unbedingt. Was Anstellungen an Krankenhäusern (Hadassah, Kupath- Cholimi betrill't, so ist zu sagen, daß im allgemeinen eine persönliche Bewerbung im Lande selbst erforderlich ist. Das Gehalt bei der Hadassah schwankt zwischen 18—40 Pfund evtl. noch mehr, bei der Kupath-Oholim ca. 13 Pfund und darüber. Die Histadruth-haruphaith 'haiwrith beerez-Israel gab vor kurzem einen Bericht über ihre Organisation aus. der in vielfacher Hinsicht interessantes Material bietet. Bundesbrüder, welche nach Palästina übersiedeln wollen, sollten sich vor ihrer Übersiedlung diesen Bericht verschallen. Die genannte Organisation in Tel-Awiw wird ihn sicherlich, evtl. gegen ein geringes Entgelt, gern übersenden. Wir veröffentlichen nachstehend die Richtlinien, welche diese Organisation für ins Land kommende Ärzte aufgestellt hat. 1. Auf Anstellung ist nicht zu rechnen. Privatpraxis ist erst nach mehr oder weniger langer Zeit zu erlangen. Daher sind Mittel für mindestens ein halbes Jahr mitzubringen. 2. Es besteht ein Mißverhältnis zwischen der Zahl der jüdi sehen Ärzte und der der jüdischen Bevölkerung. Es besteht auch keine Aussicht, daß dieser Zustand sich bessert. Man darf nicht hoffen, ausreichend beschäftigt zu sein, sondern muß sich mit wenig Arbeit begnügen. 3. Bemittelte Ärzte können vielleicht ärztliche Institute einrichten, etwa Hydrotherapeutische Anstalten. Sanatorien usw., 4. In jedem Fall dürfte es einem Spezialarzt leichter werden sich einzurichten als einem Praktiker. 5. Die ins Land kommenden Ärzte müssen ein ärztliches Doktordiplom") haben, das ihnen gestattet, Praxis auszuüben. Bestimmte Prüfungen bestehen nicht. 6. Für Arzte bc*' hen hinsichtlich der Einwanderung keine weiteren Bestimmungi Als Einwanderer müssen sie bOO Pfund pro Familie vorweisen als Touristen bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten 50 Pfund. Außerdem verölfentlichen wir zwei statistische Aufstellungen, von denen die erste einen Überblick über die allgemeine Verteilung der Ärzte im Lande und die zweite eine übersieht über die Verteilung der Spezialärzte. die der ärztlichen Organisation angeschlossen sind. gibt. Wir glauben, daß beide Statistiken für die Bundesbrüder von Interesse sein werden und wertvolle Aufschlüsse für Spezialisierung usw. geben können. \i Anmerkung Approbation und Zeugnis über Staatsexamen genügen nicht