Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 22 (1925)
- Issue
- Heft 4-5 (Juni 1925)
- Date
- 1925-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 52)
- Language
- German
- Belongs to
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154 Beschlüsse des 6. Kartelltages VII. A 11 h e r r e n - F r a g e : 1. Der Kartelltag begrüßt den Versuch, die Altherrenschaft im Rahmen des K.J.V. zu reorganisieren und die Alten Herren in eigenen Altherren-Korporationen zusammenzufassen. Die Altherrenschaft hat in allen ihren Angelegenheiten Selbstverwaltung, die durch eine zentrale Verwaltungsstelle, das A.H.-Präsidium, durchgeführt wird. Die politische Führung des Gesamtkartells, insbesondere auch die Vertretung nach außen, ist Sache des Präsidiums. Bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen A.H.-Präsidium und Präsidium ist letzeres entscheidende Instanz. Auf einstimmigen Beschluß des A.H.-Präsidiums kann ein außerordentlicher Kartelltag einberufen werden. 2. Der Kartelltag bestätigt folgendes A.H.-Präsidium: Martin Ascher, Lipmann Baruch, Herbert Foerder, Martin Herzog, Paul Hirsch, Erich Hurwitz, Leo Jafie. Hermann Lelewer, Rudolf Pick, Arthur Stein, Kurt Tuchler. 3. In dem Wunsche, die im Interesse der zionistischen Arbeit liegende Zusammenfassung aller Kräfte durchzuführen, begrüßt der Kartelltag die vom Präsidium ausgegangenen Bemühungen, ausgetretene Bundesbrüder zum Wiedereintritt in das K.J.V. zu veranlassen. Er fordert daher diese Gruppen ehemaliger Bundesbrüder nochmals zum Wiedereintritt in das K.J.V. auf. Voraussetzung für den Wiedereintritt ist die Anerkennung der Prinzipien des K.J.V. VIII. JüdischeSchule: Der Karteiltag begrüßt es, daß durch den Antrag des Bezirksverbandes Mittel- und Niederschlesien die Frage der jüdischen Schule in ihrer praktischen Bedeutung für das Kartell aufgerollt ist. Er überweist den Antrag als Material dem A.H.-Präsidium zur sachlichen Prüfung seiner Durchführbarkeit. IX. Erweiterte Präsidiumssitzung: Der Kartelltag begrüßt die Absicht des Präsidiums, mehrmals im Jahre Tagungen mit einem ausgewählten Kreis von Bundesbrüdern zu veranstalten und bittet, diese Tagungen regelmäßig stattfinden zu lassen. X. Verbindungsrat: Der Kartelltag beauftragt das Präsidium, im Einvernehmen mit den Berliner Verbindungen einen Verbindungsrat anstelle der bisherigen A.K.B, in Berlin so zu organisieren, daß die im Antrag 24 vertretenen Grundgedanken verwirklicht werden. XI. K.J. V. er-Nadel: Jeder aktive Bundesbruder ist verpflichtet, die K.J.V.er-Nadel zu tragen.