Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 15 (1918-1919)
- Issue
- Heft 5-6 (November 1918)
- Date
- 1918-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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82 Rosenkranz-Stiftung e V, Rosenkranz-Stiffuiig e. ¥. Unter dem Eindruck der Trauer um den verstorbenen ersten Kartell- Präsidenten wurde gleich nach seinem Tode beschlossen, eine Stiftung zu errichten, die seinen Namen tragen sollte. Sie hat die Aufgabe, Kapitalien zu sammeln, um diese oder die Zinsen als Unterstützung an Bundesbrüder zu geben. Sie will, wie es in unserem letzten Aufruf hieß, in treuesterbundesbrüderlicher Fürsorge tätig sein. Sie soll Bundesbrüdera, die sich in wirtschaftlicher Bedrängnis befinden, Hilfe gewähren und soll denen, diejderen bedürfen, die Mittel zur Ablegung von Prüfungen und für Niederlassungen geben. Wir haben in der kurzen Zeit seit dem Bestehen der Stiftung schon vielfach Gelegenheit gehabt, mit kleineren und größeren Mitteln einzuspringen und haben Bundesbrüdern durch einen regelmäßigen Zuschuß ermöglicht, ihre Studien weiterzuführen und abzuschließen. Der Zweck der Stiftung geht aber über den einer Unterstützungskssse weit hinaus. Die Stiftung soll durch Gewährung von Geldmitteln alle Kartellbestrebungen fördern. Sie soll später Beträge für wissenschaftliche wie auch für sportliche Zwecke zur Verfügung stellen und wird Fonds einrichten, aus denen Beihilfen für Palästinareisen gegeben werden können. Auf diese Weise soll die Stiftung zur Zentrale für alle größeren Geldmittel des Kartells werden. * Die Stiftung erhält ihr Vermögen durch regelmäßige Beiträge der Mitglieder. Wie bekannt, besteht die Stiftung in der Form des eingetragenen Vereins, dessen Mitglied jeder Bundesbruder werden kann. Er ist dadurch vzur Zahlung eines Jahresbeitrages von mindestens 20 Mark verpflichtet. Bisher hat die Stiftung etwa 120 Mitglieder Es ist Pflicht jedes Bundesbruders, der dazu irgendwie in der Lage ist, Mitglied der Stiftung zu Verden und dadurch auch für seinen Teil an dem Gelingen unseres Vorhabens mitzuwirken. Neben den regelmäßigen Mitgliederbeiträgen bestehen die Einnahmen der Stiftung in einmaligen Zuwendungen. Jeder Bundesbruder sollte sich bei besonderen Ereignissen der Rosenkranz-Stiftung erinnern und ihr eine Spende zukommen lassen. Größere Beträge können der Rosenkranz-Stiftung zur Errichtung besonderer Fonds überwiesen werden. Bisher bestehen im Rahmen der Stiftung der Dr. Hugo Ascher-Fonds, der Walter und Richard Franck-Fonds, der Heinz Bieber- Fonds, der Bernhard Fränkel-Fonds und der Joseph Lev y - Fonds. Diese Fonds sind teils von Angehörigen gefallener Bundesbrüder zu deren dauerndem Gedächtnis eingerichtet worden, teils haben die Bundesbrüüer diese Beträge der Stiftung durch letAwillige Verfügung vermacht, in ähnlicher Weise können Freunde eines Bundesbruders zu dessen Gedächtnis einen Fonds errichten. Diese Fonds können auch mit einer bebesonderen Zweckbestimmung versehen werden; der Stifter kann anordnen, daß die Erträgnisse des Fonds zu sportlichen Zwecken oder iür Palästinazwecke usw. verwendet werden Wir erlauben, gerade mit der Einrichtung dieser Fonds eine glückliche Idee .gehabt zu haben, und hoffen, daß die Bundesbruder sich im weitesten Maße dieser Einrichtung erinnern werden. So;wird unter dem Namen von Erich Rosenkranz die Stiftung dem Gedächtnis gefallener Bundesbrüder gewidmet sein. Diie nächste Zeit wird große Anforderungen an uns stellen. Die Bundesbrüder, die aus dem Felde zurückkommen, werden nicht zum kleinen Teil gezwungen sein, sich eine neue Existenz aufzubauen. Dabei hoffen sie auch auf die Unterstützung durch die Rosenkranz-Stiftung. Wir richten