Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 10 (1913-1914)
- Issue
- Heft 9 (31.1.1914)
- Date
- 1914-01-31
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3537599-3537704-3537713--3109-3541217- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Judische Student Desgleichen der Antrag des V. J. S t. Königsberg: DerK.T. wolle beschließen, dem Präsidium wegen seines Verhaltens in der Kaiserhochaffäre eine Rüge zu erteilen. VII. Finanzen. Auf Antrag der vom K. T. eingesetzten Finanz- Kommission (Henryk Cohn, Schwarz, Tiefenthal, Michel, 31a aß): I. Der K.T. stellt mit Bedauern fest, daß noch immer vielfach das Verhalten der Bundesbrüder in finanziellen Angelegenhelten ihrer Korporation, dem Präsidium und den Bundesbrüdern gegenüber nicht das moralische Verantwortungsgefühl erkennen läßt, das in einer Korporation unbedingt 'erforderlich ist. Die Karlellvereine haben dafür zu sorgen, daß die .•Bundesbrüder mehr als bisher zu größerem Verantwortlichkeitsgefühl in finarzielten Augeleganhei'en erzogen v/erden. Die Kartellvereine werden .aufgefordert, gegen die saumigen Zahler und diejenigen, die über Vereinsge.'der in leichtsinni^-r Wei-e verfügen, mit den strengsten Haßnthnien vorzugehen und r.üticenfal's vor einer Dbtissio.n rieht zurück'.'! ichrecken. II. Jeder Karte!Iv3rein h.it auf dem B.C. eine Fimuizkom. :ission von ■3-5 Bur.desbrüdern zu wählen, die möglichst auch mit Alton Herren zu besetzen ist. Eine Aenderung in der Zusammensetzung der Kommission während des -Semesters karn der B. C. nur mit ^-Majorität vornehmen. Die Finanzkommission ist verpflichtet, einen Etat aufzustellen, durch den Einnahmen und Ausgaben jedes Semesters (vom 1. f/lai—30. Oktober und vom t. November—30. April) in Uebereinstimmung gebracht werden. Die Finanzkommission ist berechtigt, gegen jene außeretatsmäßige Geldbewilligung des Konvents, die nicht mit "^-Majorität beschlossen ist, ihr Veto einzulegen. Der Kassenwart jedes Vereins ist verpflichtet, am ersten Konvent jedes .Monats eine Aufstellung vorzulegen, aus der im Anschluß an den Etat die Finanzlage des Vereins zu ersehen, ist. Im Präsidium wird eir.e Kommission eingerichtet, die den Kartellvereinen in finanziellen Angelegenheiten mit Rat zur Seite steht. III. Vom i. St. erscheinen zwei externe Nummern, von denen jede nicht .mehr als 36 Seiten umfassen darf. Es erscheinen 10 inter.ie flui.imern, in denen die Jarsuar- und Dezemternunmer c6 Seiten, die 3 Feriennummern 24- Seiten, die übrigen 5 Nummer.i 32 Seiten nicht übersteigen dürfen. Der K.T. macht es dem Präsidium zur Pflicht, darüber zu wachen, dcß diese Seitenzahl des J. St. nicht überschritten wird. Nicht etalsmäßige Ausgaben des Präsidiums dürfen nur mit Zustimmung des Vorsitzenden des Präsidiums und des Leiters des Finanzresscrts beschlossen werden. Ferner beschließt der Kartelltag: Es wird eine Finanzkommission eingesetzt mit der AiTrphe, dem näcfutsn Ksrteiltag Vorschläge über eire grundlegende Finanz form zu .machen.