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Der jüdische Student · 1913-01-28 · Heft 10 (28.1.1913) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
9 (1912-1913)
Issue
Heft 10 (28.1.1913)
Date
1913-01-28
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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320 Der Jüdische Student bar ist es, daß der J. St. durch grobe Fahrlässigkeit eines oder mehrerer Bundesbrüder in unrechte Hände gerät, und deshalb ermahnt das Präsidium wiederum dringend zur größten Achtsamkeit bei der Behandlung, insbesondere der Aufbewahrung des J. St. Wer den J. St. aufbewahrt, muß ihn sicher verschließen, namentlich auch vor der Ehefrau, Eltern und Geschwistern. Es sind uns Fälle bekannt, in den V. j. St.-er den J. St ohne Bedenken ihrer Gattin oder Geschwistern zu lesen geben. Der Ehrenwortbruch ist derselbe, wie wenn die Hefte einem ganz Fremden gegeben würden."). Wer den J. St nicht aufhebt, muß ihn zerreißen, wenn er ihn wegwirft Ganz besondere Vorsicht ist natürlich geboten, wo K. C -er im Hause verkehren. Es muß angenommen werden, daß diese Herren es nicht verschmähen würden, in die Hefte trotz des Aufdrucks Einsicht zu nehmen. Wem ein ]. St. abhanden kommt, der muß aufs genaueste nach seinem- Verbleib forschen. Wer es nicht für sicher genug hält, wenn er den J. St. als Drucksache empfängt — weil er vor In-' diskretionen seiner Angehörigen nicht sicher ist — soll dies dem Bureau mitteilen, die Hefte werden ihm dann in verschlossenem Umschlag als Brief übersandt werden. Dies allgemein zu tun, was natürlich das Beste wäre, verbietet sich leider wegen der Mehrkosten an Porto. Von verschiedenen Seiten ist nun der Verdacht darauf ge-* lenkt worden, daß unmittelbar von der Druckerei aus durch ungetreue Angestellte der Verrat geschieht. Wir haben dies bisher für unwahrscheinlich gehalten. Der Inhaber der Druckerei ist Rosenkranz' Schwiegervater und bietet uns die vojle Garantie, daß seinerseits unser Interesse gewahrt wird. Aber selbstverständlich erstreckt sich diese Sicherheit nicht auf seine zahlreichen Angestellten, und es muß deshalb allerdings mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß hier die Quelle zu suchen •ist. Es fällt schwer zu glauben, daß K. C.-er sich einen so schändlichen Weg aussuchen würden, um in den Besitz fremder _;_]_ -•■*>■ *) Rechtsanwalt Holländer, K. C.-er und Syndikus des Zentral- Vereins, sagte neulich zu Blumenfeld: „Es gibt ja bei Ihnen Leute, die uns Artikel aus dem J.St. vorlesen und dann triumphierend sagen: »Hier gibt man's Euch mal ordentlich'.*' Man sollte solche Dummheit, die aber nicht entschuldigt, nicht für möglich halten!

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