Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 9 (1912-1913)
- Issue
- Heft 9 (17.12.1912)
- Date
- 1912-12-17
- Page
- [Seite] (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Judische Student 313 Personal ia: Es stiegen folgende Ehrenräte: 1. gegen ßbr. Katzenstein wegen Nichtbefolgung einer Ueberweisung; er wurde freigesprochen;*> 2. ßbr. Orüneberg wurde in derselben Sache freigesprochen; 3. Bot. Wallach wurde zu einem Verweise verurteilt; 4. ein Ehrenrat erkannte gegen Bbr. Pese auf Rat zum Austritt (§ S,l E. R. O.); 5. gegen Bbr. Schneemann auf verschärfte Rüge (§ 8, 1 E. R. O.); 6, gegen Bbr. Fiater wegen Bruch des J. St.-Geheimnisses auf eine Geldstrafe von 20 M.; 7. gegen Bbr. Klauber auf eine verschärfte Rüge (§ S,l E. R. O.). Unser Fux G o 111 i e b hängt gegen Herrn med. dent. Lob (5a//a-\Yürzburg) auf Säbel s. 15'. — A. H. Maaß verweilte hier einige Wochen und nahm an unserm Wohl und Wehe lebhaften Anteil. KUuberV . * * * Vakat Berichterstatter: Ichenhäuser x * *: * Vakat Berichterstatter: A. A d 1 e r * * * Vakat Berichterstatter: H e r r m a n n * * ■* Maccabaea. Der Konvent nahm in der Chargenbesetzung eine Umänderung vor: statt Liemann wurde Rudoph Pick XX und F. M. Das Vereinsleben nahm seinen regelmäßigen Fortgang. Alle vierzehn Tage werden Zeitungsreferate gehalten. Statt des F. C, der sich bisher nie bewährt frat, haben wir Fuxendiskussionen unter Leitung des F. M. eingerichtet. Wir besuchten die Versammlung des B. Z. V., in der Schemarja L e w i n über „Die Assimilation und der nationale Gedanke4' sprach, und den Volksjiederabend. Anläßlich unseres Stiftungsfestes gab uns unser A. H. B. eine Kneipe, die sehr gemütlich war. Am Tage nach dieser * Der E. R. gegen Katzenstein wurde nicht wegen „Nichtbefolgung seiner Ueberweisung*- beantragt K. ist nicht nach Freiburg überwiesen worden — sondern wegen Unaufrichtigkeit im Verkehr mit dem Ueberweisungsressort des Präsidiums. Katzenstein wurde nicht. freigesprochen, vielmehr lautete das Urteil .wörtlich: „Der E. R. stellt sich auf den Standpunkt, daß er eine Entscheidung nicht treffen könne, da eine als ehrenwörtlich anzusehende schriftliche Aeußerung von Bbr. Katzen stein durch die Einberufung des E. R gegen K. von Seiten des Präsidiums angezweifelt werde.4' Das Ueberweistingsressort des Präsidiums. Herzberg 4. Dezember Freiburg. Straßburg. Königsberg.