Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 9 (1912-1913)
- Issue
- Heft 2 (20.5.1912)
- Date
- 1912-05-20
- Page
- [Seite] (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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J:ß0 "■ *^*§H%^®tSKii|lils?j^; :v: V^W^A' '«W^^^Sff^^^ ''WwwWV J:;J:{;;f<;:t;.^ ilsi§lll|^^ Hauptkonvent aufgestellten Arbeitspro|ramms. Er organisiert und leitet in Uebereinstimmung mit dem Präsidium insbesondere : IMMING während der Ürten die Leitung der Keilarbeit "einem jüngeren :m§il^^ 1 ::|^;|: -fiir^i^;^cM||§^ schriftlich;:p>r|i|^^ 'Wx:[£*f-.%-v^ :f .-■ <';l;i?;?f!i^ die- Keilarbeit; tue-. SsjtlS .liste' ■.der Abiturienten enthalten und über r mfe die einzeihen Bundesbrüder (AlteHerren,, Inakiye» A|ti^^ treffen... , \>'■ :3^'!X>er. 'E. ti'r e n ' ■ <' -7:V - * 14;". ,; Der Ehrenrat ^richtet in den Fällen' der delegierten Ehrengerichtsbarkeit über Mitglieder des B. V. Auf das Verfahren finden die Vorschriften der Ehrenrnisordnung des B J.C.. Anwendung: V. Beitrag. ^ftifc^i-. :§ 15- ■ " ■ ' ' - . Der B.V, erhebt yon seinen Mitgliedern .... Mk. Jahres- beitrag.. . . ■ ' Die Beiträge werden — soweit sie -nicht zur Deckung der laufenden Unkosten des B. V. erforderlich sind — für Zwecke der Keilarbeit verwendet. Reichen die vorhandenen Mittel zur Deckung der Kosten der Keilarbeit nicht aus,, so ist der Vorstand berechtigt, den Mitgliedern Umlagen aufzuerlegen Zu den Umlagen dürfen auch in Notfällen mit Zustimmung des Prä sidiums die im Bezirke ansässigen aktiven und inaktiven Bundesbrüder mit einem Beitrage herangezogen werden., dessen Höhe in Streitfällen durch das Präsidium bestimmt wird. VI. Schlußbestimmungen. * ■ ■■ § l6 ■ ' ' . ' . Die Auflösung der B. V. kann der Hauptkonvent mit Dreiviertel-Mebrfieit*^ "fällt sein Vennogen