Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 8 (1911-1912)
- Issue
- Heft 10 (23.1.1912)
- Date
- 1912-01-23
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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310 Der jüdische Student Antrag 19 (S. 281 des J. St.) wird nach Ablehnung des Absatzes b zurückgezogen. Angenommen wird folgender Antrag: Der XI. ordentliche Karteiltag empfiehlt den Kartellvereinen die Einführung des Mensur-Ehrenrates. Ebenso wird folgender Antrag Rosenbaum angenommen : Der XL Kartelltag beauftragt das Präsidium, Material zur Satisfaktionsfrage im B. J. C. zu sammeln und dem XII. Kartelltag evtl. eine diesbezügliche Vorlage einzubringen. Der Antrag Glaser (Breslau) und Genossen Der B. J. C. gibt getauften Juden grundsätzlich keine Satisfaktion. Unter getauften Juden sind alle die zu verstehen, die sich aus eigenem Antriebe haben taufen lassen, wird abgelehnt. c. Organisation des B. J. C. Antrag Straßburg: Der Kartelltag beauftragt das Präsidium, nach jedem Kartelltag einen genauen, von ihm verantwortlich gezeichneten Bericht der Kartelltagsverhandlungen im J. St. zu veröffentlichen wird angenommen. Antrag Bonn No. 27 (S. 282 des J. St) wird zurückgezogen. Für den Antrag 2 betr. Ueberweisung nach Berlin*) stimmen 15, gegen ihm 7 Delegierte. Antrag München No. 8 (S. 279 des J. St.) wird zurückgezogen, desgleichen Antrag Straßburg No. 14 (S. 280), Antrag Berlin No. 5 (S. 279), Antrag Maccabaea No. 17 (S. 280). An Stelle des Antrags Maccabaea 24a (S. 281) wird beschlossen: Inaktivierungen erfolgen durch den B. C. des Kartellvereins, dem der Antragsteller zur Zeit des Inaktivierungsgesuches angehört. Diesem Verein gilt als Stammverein, wenn der zu Inaktivierende nicht einem anderen Kartellverein als seinem Stammverein anzugehören wünscht. In diesem Falle erfolgt die Inaktivierung durch den Verein des Aufenthaltsortes nur nach vorheriger Zustimmung des zu wählenden Stammvereins. Diese Bestimmung tritt an Stelle von § 69 der K.-0. Antrag 21b wird abgelehnt. Antrag München No. 7 (S. 49) wird zurückgezogen. Antrag Straßburg Nr. 15 (S. 280) wird abgelehnt, ebenso ein Antrag: Eine Umlage von 1 Mk. im B. j. C. zu erheben zur Unterstützung des V.J. St. Heidelberg bei der Einrichtung der Wohnung. *) Die Annahme oder Ablehnung dieses Antrages ist noch zweifelhaft. Der K. T. hielt ihn für abgelehnt, da eine Dreiviertelmajorität für erforderlich erachtet wurde. Nach den bisherigen Ermittlungen dürfte diese Auffassung stimmen.