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Der jüdische Student · 1911-10-10 · Heft 7 (10.10.1911) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
8 (1911-1912)
Issue
Heft 7 (10.10.1911)
Date
1911-10-10
Page
[Seite] (sequence 47)
Language
German
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Der jüdische Student 227 haben. Das Präsidium bedauert ebenfalls aufs tiefste die in der Oeffentlichkeit geführten Kämpfe zwischen Bundesbrüdern. Ohne auf das Tatsächliche der Vorkommnisse einzugehen und ohne die Schuld an der Entstehung der Gegensätze zu prüfen, hält das Präsidium die Formen des geführten Kampfes für unvereinbar mit den Forderungen des bundesbrüderlichen Prinzips. Es kann nicht die Forderung erhoben und durchgeführt werden, daß Bundesbrüder im politischen Leben nicht als Gegner auftreten dürfen, wenn jeder es im Interesse der jüdischen Sache für erforderlich hält. Durch unbundesbrüderliche Kampfesführung wird aber das Corporationsgefühl und das Ansehen des B. J, C. vernichtet und dadurch der jüdischen Sache mittelbar ein sicherer Schaden zugefügt. Das Präsidium verlangt daher, daß alle Bundesbrüder in Zukunft ihr Verhalten dementsprechend einrichten, und verpflichtet die Vereine, jedem Verstoß gegen die Bundesbrüderlichkeit mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu begegnen. Persönliche Erklärung Im B. J. C. herrscht die größte Aufregung über die letzten Ereignisse in dem zu einem wesentlichen Teile von Bundesbrüdern gegen Bundesbruder Blumenfeld geführten Kampf. Diese Erregung ist nicht durch eine sachliche Parteinahme für die eine oder andere Seite gegeben, sie gründet sich vielmehr auf die Verurteilung der Formen des Kampfes von Bundesbrüdern gegen einen Bundesbruder, wie er sich in der „Erklärung" darstellt. Diese lediglich durch das Gefühl der Bundesbrüderlichkeit bedingte, ohne Erörterung der Schuldfrage entstandene Schätzung der Dinge ist vom Standpunkt der Corporation erfreulich, wenngleich selbstverständlich. Bei der für den B. J C. tiefgehenden Bedeutung einer so außergewöhnlichen Angelegenheit, bei der Bestürzung im ganzen Kartell, die sich in verschiedenen Konventsbeschlüssen und einzelnen Zuschriften schon äußerte, war das Präsidium verpflichtet, sich mit der Sache zu befassen. Zur Wahrung unserer

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