Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 8 (1911-1912)
- Issue
- Heft 3 (20.6.1911)
- Date
- 1911-06-20
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Der jüdische Student 87 Diejenigen Bundesbrüder, die zum 10. Zionistenkongreß nach Basel fahren, werden ersucht, dem Präsidium hiervon Mitteilung zu machen. Wir beabsichtigen, vor dem Kongreß eine Liste der in Basel anwesenden B. J. Cer herauszugeben. Wie uns das Kölner Zionistische Zentralbureau auf unsere Anfrage mitteilt, wird es voraussichtlich möglich sein, daß sämtliche B. J. Cer in einem oder zwei benachbarten Hotels einquartiert werden. Bundesbrüder, die in dem B. J. C.-Hotel wohnen möchten, werden ersucht, ihre Wohnungsanmeidungen beim Zentralbureau (vgl. No. 23 der „Wtlt") mit dem Vermerk zu versehen: Hotel des B. J. C. Das Kongreßbureau in Basel wird am 3. Juli eröffnet. Zionistisch gesinnte Bundesbrüder, die sich den Arbeiten des Kongreßbureaus freiwillig zur Verfügung stellen wollen, setzen sich mit dem Erstchargierten des V.J. St. Freibur^, Bbr. Siegfiied Rosenbaum, Freiburg L B., Cafe Karlsplatz, in Verbindung. Während der Kongreßlage selbst werden eine größere Anzahl von Bundesbrüdern als Ordner Verwendung finden können. Von der externen Nummer des „ J. S t" kann noch eine große Anzahl von Exemplaren abgegeben werden. Als Beilage zur Juli-Nummer des „J. St." erscheinen: „Die geltenden Beschlüsse der Kartelltage des B. J. C. (Beschlußprotokoll 1911)", herausgegeben vom Präsidium. Sonderexemplare des Beschlußprotokoils werden zum Preise von 0,10 M. pro Heft gegen Nachnahme oder Voreinsendung des Betrages (auch in Briefmarken) an Karteilvereine und Bundesbrüder in beliebiger Anzahl abgegeben. B e - Stellungen beim Büro. Die Neuauflage der Kartellstatuten erscheint im August. Sie enthält die „Allgemeine Kartellordnung", die „Geschäftsordnung für den B. J. C ", die „Geschäftsordnung für den K. T.", die „Ehrenratsordnung für den B.J.C." und die „Fuxenprüfungsordnung für den B. J. C." in den geltenden Fassungen. Die Kartellstatuten werden mit 0,20 M. pro Exemplar an Kartellvereine und Bundesbrüder abgegeben. Versand gegen Nachnahme oder Voreinsendung des Betrages. Bestellungen beim Büro.