Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 8 (1911-1912)
- Issue
- Heft 2 (20.5.1911)
- Date
- 1911-05-20
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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58 Der jüdische Student. Mit ganz wenigen Ausnahmen haben die A. H. — und dann auch erst auf nochmaliges Schreiben — uns unglaublich ungenaue und oberflächliche Auskünfte über Vorhandensein und Adressen der Keilfüxe ihres Wohnortes gegeben, sodaß wir uns oft an andere, nicht dem B. J. C. angehörige Personen wenden mußten, um nicht die einen Keilfüxe einzuladen, die andern zu übergehen und damit „Rischus" zu schaffen. Die A. H. der Provinz haben sich nahezu vollzählig geweigert, B.V.-Beitrag und Repartition zum Kommerse zu zahlen, eine diesmal allerdings etwas hohe Summe — 12 M. —, deren Höhe sich aber durch den ganz besonderen Zweck rechtfertigt. Aber etwas anderes hat sich noch bei dieser Gelegenheit herausgestellt: denn aus den Ergüssen, die die A. H. der Provinzstädte wie Lissa, Kempen usw. uns zusenden in dem Augenblicke, wo wir von ihnen Geld begehrten und mit Postauftrag drohten, spricht eine ganz besondere Auffassung vom B. J C. und eine ganz besondere Korpoiationsanhänglichkeit, die ich hier einmal beleuchten will. Zunächst gibt es in dem Wunderlande Posen A. H., die versuchen — trotzdem es unbestreitbar ist, daß ihr Wohnort in Posen liegt —, den Beweis zu liefern, nicht zum B V. zu gehören. Haben diese A. H., die sogar an der Existenz eines Posener BV. zweifeln, niemals gehört, daß dieser am 31. März 1909 gegründet ist (Vgl. J. St. April 1909)? Haben diese A. H. die betr J. Sten nie zu Ende durchgeblättert und so auch die regelmäßig erscheinenden Berichte des B. V. Posen nie zu Gesichte bekommen? Haben sie niemals früher den J. St gelesen und einmal nachgedacht über das Problem der B.V. und A.H.B., daß sie solche Angelegenheiten mit einem Protest gegen die Zugehörigkeit zu einem B.V., in dessen Bezirk sie wohnen, abzutun meinen? Ist es denkbar, daß ein A. H. den von uns veranstalteten Kommers scheinbar als ein zu unserem Vergnügen und zu unserer Unterhaltung veranstaltetes Unternehmen betrachtet und Zahlung verweigert, weil er nicht daran teilgenommen hat? Ist es denkbar, daß im B. J. C. ein A. H. folgendes schreiben kann: