Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 4 (1907-1908)
- Issue
- Heft 9 (Dezember 1907)
- Date
- 1907-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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220 Der jüdische Student sehen ist, dem Fechtwart zu übergeben; das Couvert kann jederzeit durch ein neues ersetzt werden, nur nicht im Falle einer Kontrahage bis zur Erledigung durch den Convent, der das zu dieser Zeit gültige öffnet und seine Massnahmen danach trifft. (Bbr. Heymann). 9. Der V. J. St,-München wünscht, dass der Kartelltag die Frage der Decharge der Chargierten erledige (er tritt selbst für Decharge der Chargierten auf dem B. J. C. ein). (Bbr. Bbr. Ascher-Schüller). Maccabaea: 10. Das Präsidium wird beauftragt, am Ende eines jeden Semesters Semesterberichte, die einen Ueberblick über sämtliche K. V. K. V. geben, in den jüd. Zeitungen zu veröffentlichen. Die bisher von den einzelnen Vereinen veröffentlichten Berichte fallen fort. 11. Die auf dem vorigen K. T. gefassten Beschlüsse betr. die Herausgabe eines Kompendiums für den Fuxenunterricht und eines Almanachs für jüd. Studenten werden bestätigt. 12. Der auf dem vorigen K. T. gefasste, aber nicht publizierte Beschluss, nach dem jeder 3. K. T. in Berlin sein soll, wird bestätigt. Der nächste K. T. ist in Berlin. (Rosenblüth). 13. Es soll der Macc. gestattet werden, nur Bdbr. von auswärtigen Vereinen aufzunehmen, die sich verpflichten, mindestens 1 Jahr in Berlin zu bleiben. (Kohn). 14. Der K. T. ist der Ueberzeugung, dass in den Präsenzlisten einzelner Vereine eine grössere Reihe von Mitgliedern geführt werden, von denen nicht mehr behauptet werden kann, dass sie innerlich wirklich dem B. J. C. angehören. Der K. T. fordert die in Betracht kommenden Vereine dringend auf, alsbald dafür Sorge zu tragen, dass diese Mitglieder zur Klärung ihres Verhältnisses zum B. J. C. gezwungen werden. Dem Präsidium des B. J. C. wird die Ueberwachung der Ausführung dieses Beschlusses besonders zur Pflicht gemacht. (Herzberg). Berlin: 15. Der K. T. beauftragt das Bundes-Präsidium mit der Bildung von Ferialverbänden. Aufgaben dieser Verbände sind: Stärkung des Zusammenhangs unter den Bbr. Bbr., Leistung von Keilarbeit an Gymnasien sowie Repräsentation. 16. Der K. T. beauftragt das Präsidium, die Gründung von Jugendorganisationen in die Wege zu leiten; Material über diese Frage zusammenzustellen und es allen Bundesbrüdern, die der Angelegenheit näher treten wollen, zugänglich zu machen. 17. Ueberweisungen: a) Der K. T. lege noch einmal fest: die K. V. K. V. sind verpflichtet, die Ueberweisungen auf dem B. C. vor-