Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1848
- Issue
- 34 (20.8.1848)
- Date
- 1848-08-20
- Page
- Spalte 535-536 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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536 535 Studien. Aphorismen über Haftara. Bon Jonas Bondi. am Morgen des Sabbats) an den Sabbattagen zur Vesperzeit zehn Verse aus den Propheten zu lesen (gegen die gleiche Anzahl, welche man sonst aus dem Pentateuch las), und (später) zur Zeit der Perser hatten sie den Befehl gegeben, auch dies nicht zu thun (es wurden alle öffentlichen Vorlesungen verboten, und da es einmal aufgehoben war, blieb es aufgehoben); aus der Ursache der Mschna"). Es läßt sich beweisen, daß die Haftara die Vorlesung aus dem Pentateuch ersetzte, weil nicht weniger als ein und zwanzig Verse des Morgens, und nicht weniger als zehn Verse zur Vesper verlesen wurden **), gegen die gleiche, nicht mindere Verlesung aus der Bibel, was deutlich die Absicht eines Ersatzes zu erkennen giebt; noch mehr beweist dies die Stelle Traktat Soferim Kap. 14. Hat. 1. jbtD nDN Düb) D'NDlp DJtJD JJDtf rem a*jh m, daß die von dem Vorleser aus den Propheten zu recitirenden sieben Segenssprüche**/), den sieben Personen gegenüber, welche aus dem Pentateuch vorlesen sollten, eingesetzt waren. Noch spricht dafür, daß die Vorlesung aus den Propheten ein Surrogat war, die genau zu würdigende Stelle, Megilla Fol. 23. p. 1. ptffc rbyw HD l’DDO II1? 1J?2'N idn im iVip idn in N2N 12 ''Dl' 211 njh 21 ij>2ty N^IJTD tt’N Yd '1p Nil ibip 1DN1 )ND Y>1J1 U'N 11112 Nlp'lff ‘fHä N'2?2 TD3D1 HD?J3D N^ip 1DN1 1122 ’Jdd ’Vi i>n , d".ii b'ty nun 1,22 'jdd nbnn DWOI )1'21 iV N’2J 11221 mm 1122 NI' N^>I2M"i2 >11111 V'njJ Nil NJ'DDD IN1? 13,n mt£/D N1?! Nil 1111 1122. Man führte den Gebrauch ein, daß derjenige, welcher aus den Propheten vorlas, auch aus dem Pentateuch vorleftir sollte, damit nicht die Meinung entstehen möchte, die Propheten ständen in gleicher Autorität mit Pentateuch; wäre nun also die Vorlesung aus den Propheten eine ursprüngliche Einrichtung gewesen, und hätte solche neben der Vorlesung aus dem Pentateuch gleichzeitig bestanden, so würde es unnütz und überflüssig sein, daß der Vorleser aus den Propheten auch noch aus dem Pentateuch lese, da es ja bekannt, daß die Einrichtung getroffen war, daß nach der Vorlesung aus dem Pentateuch die Vorlesung aus den Propheten stattsindet, oder auch der Letzte, welcher aus dem Pentateuch vorliest, konnte die Vorlesung aus den Propheten vornehmen nbp nynw pjöb, woraus also durchaus nicht abzunehmen ist, daß die Propheten in gleicher Achtung mit dem Pentateuch stehen, namentlich, da noch dazu aus dem Pentateuch sieben Personen lesen, während aus den Propheten nur Eine Person liest. ' Ist aber die Vorlesung aus den Propheten früher ein *) nnp^ D^iJn vm pnpm ”vn Dm nt MO nwyb pnpm dhd D.n ptbdd kv ptp wm NTOrp nt mpb xbw Dm >s6t. *+) Megilla Fol. 23. 9. 1. N1? ND1D D'DDD.D mtm tNDp&y nynw D.tD ypm düni Dnss^c. ***) nnrtN^ nrwt nrtN mtnn hodd w nnosnn hw rront. vollgültiger Ersatz für die Vorlesung aus dem Pentateuch gewesen, und nur als Andenken beibchalten, so läßt es sich wohl rechtfertigen, daß der Vorleser aus den Propheten auch aus dem Pentateuch liest, um damit zu zeigen, daß die Vorlesung aus den Propheten seiner Zeit nur ein dürftiges Auskunftsmittel war. Eine weder von Zunz noch von Frankel gekannte oder nicht beachtete Stelle im Talmud Gittim Fol. 60. 9. 1: didn nhdddn mo *>Nn nnnn nDND rptvDDt nDD DO ynyb \m n*?d? nöj;d \vd (*m&m to npnÄ NiH? NDJ/D. 'Nß , DtDN 'Ol 'b)tibüb DDN 't£'N DD DD 'Dt HD Dp'D^ 'TH N1?, bestätigt mich in meiner Ansicht. Wir lesen hier, daß es ein besonderes Buch, eine besondere Schriftrolle der Haftara gab-; da nun Raba und R. Josef, zwei'der vorzüglichsten Amoraim, verboten hatten, daraus am Sabbat vorzulesen, oder sie gar mit sich herumzutragen, indem der Inhalt aus den Büchern der Propheten einzeln herausgenommen, und diese Rolle etwas unvollständiges war, weil man nur aus einer, das ganze Buch des Propheten enthaltenden Rolle lesen, und auch solche nur vollständig schreiben darf"), so muß doch diese vorhandene Schristrolle, deren Anfertigung eigentlich nicht geschehen durste, notwendig früher dazu bestimmt gewesen sein, daraus vorzulesen, und diese Zeit konnte nur die der Noth und Aushilfe sein, wo man sich nicht traute, aus vollständigen Büchern zu lesen, oder sie nicht besaß, hierdurch läßt sich auch ein oben bereits besprochenes Bedenken Frankels beseitigen. Die ganze Stellung und Sprache des Satzes 'Dt NmtDDN beweist, daß einschon bekanntes Werk da war, von welchem die Rede ist, und es handelt sich nicht darum, ob man eine solche Rolle schreiben lassen könne, um daraus zu lesen, oder wenn eine solche geschrieben würde, ob man daraus lesen dürft, wo. gesagt sein müsse ratZ/D np'D^ DDK NHDiDDND DDDD j namentlich weist das Wort schon auf etwas Bestimmtes, Bekanntes hin. Auch der Ausspruch des Nachmam Nechtsgutachten 119. deutet vielleicht darauf hin, daß die Haftara einst zu einer Zeit ein Ersatz für die Verlesung des Pentateuchs war, denn er sagt: 1V2!N1p N^ttf 'm ID JW DipD2 11EÖ1 nilp^l 11112 NIp’B't n"D IN'lp 1I1N N^N UpU tibw , 11DN NDJD DH Nt, daß also jetzt die Haftara nur im Gefolge des Pentateuchs erscheinen darf, und bei einem zufälligen Nicht- *) Weder der Aruch, noch Musaft'a bringen das Wort NNDOON, ebensowenig unter -W das Wort;rmD (Megilla Fol. 30. p. 2) wie die Worte p'DDDt D^üDD* **) Obgleich der Talmud dieses Gebot aus dem Grunde verwarf: p>) flDin tDD»D ',D7 DWyb fiy D^DN N^D ]1D ^DD DDTt), so ist immer bewiesen , da Raba und Sft. Josef dieses Verbot ausgesprochen, daß solche Schriftrollen vorhanden waren, wobei diese Amoraim trotz ihres Verbotes selbst damit einverstanden sind, daß seiner Zeit daraus gelesen wurde.