Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 48 (26.11.1847)
- Date
- 1847-11-26
- Page
- Seite 378 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 378 - ,.Buch der Frommen" Nr. 869 6cfoCn-f>v uvicl;,.- dapBü- , ctjer, die;bcv digcntl;itmcr Ihm feinem Sefcen. nicht verborgen wollte, nicht im Besitze der Nachkommen bleiben, und ich erinnerte mich des fei. Hei nimm Michael in Hamburg. — Der Zufall brachte mir einige Nllmmeri» der jüdischen Zeitschriften in meine Zelle. Da rief ich auS: \rvn 'rfr w^-.ny', vertauschte die Askeso mit der Feder Mld fing an zu schreiben. Sie, mein lieber Herr Redakteur, fetten den ^triseing machen. Clii bea commincja, ha La mela dell’ opeia. Sie haben mnsere „Schnorrer" an--' gegriffen. Aus meiner ,,Geschichte der Schnorrers würden Sie aber erfahren, daß Jbn-Esra, Charisi und Immanuel trotz des F ü r st e u ,,Schnorrer" waren, daß viele/Reformer Brocken der Aufklärung Zusammenschnorreu und daß viele Gelehrte auf dem Gebiete der Litoratur hmüuschnorreu. /Ich warte nur die neueste „Geschichte der Israeliten" mit Zllustrationeu ab, um meine Geschichte der Schnorrer vollenden zu tonnen, da jeucS Werk auS zusalnuseugefchnorrten, Notizen besteht. Von Ihnen gehe ich zu unserer „Gen o sse n sch aft" über, deren Geistlicher den Namen W Knm '-n.ri nmn l/tiDH erhaltoli chat. Die Generalverfammlnug ist beendigt, aber die Geneffenschaft besteht noch. Die Abende am Eingänge der Sabbat- , Sonn- und Festtage sind aufgehoben, hingegen wird der Weihnachtsabend feierlich begangen werden. Da der Sabbat mehr als 2000' Elten von der Genoffenschaft entfernt liegt, so kann sie nicht mehr nÄ-Zi »-2L' w-^ou. In Bctttff des Fastens am Jem-Kipplir lllachte Holdheim den Ausspruch R. vEhistds geltend: „Wer am 9. Tischri ißt, wird betrachtet als wenn er am 9. und. 10. Tischri fasten mochte", und wollte somit das Fasten anfhelwn, ohne zu bedmken , daß sein Kollege wahrscheinlich nur Jene im Sinne hatte, die am 9. koscher essen. Dieser -Punkt erinnert mich an die S ch a m te sig k e i t eines biestgen Juden, der 'am Sühnetage stu der Synagoge gegessen und. dafür mit Recht eingesperrt wurde. Eine solche Frechheit steht bis jetzt ohne Beispiel in der Verderbtheit der Juden und nur Berlin konnte diesen jüdischen Hervstrat ansbilden. Wo die Schamlosigkeit herrscht, da stört der Witz auf.- Posen, 10. Novbr. Ju Betreff der Jllden im Großherzogthum Posen, die bekamttlich lloch manchen Provillzialbestchranknngeil lmterliegeu, ist heute eine wichtige Bekanntmachung im hiesigen Amtsblatte pronuilgirt worden, der zufolge die natllralisirten. Inden des Großherzogthnms bei Verlegung ihres Wohnsitzes, nach einer andern Proviuz des Staats nicht mein* der Genehmigung des VlinisterilllnS des Innern bedürfen, sondern lediglich der Polizeibehörde des Orts, wo sie sich nixsterzulassen beabsichtigen, nachzuweisen haben, daß sie die Naturalisation für die hiesige Provinz erlangt und ihre Korperationsverpfliehtnllgen gegen die Synag^gengemeiude, welcher sie bisher allgehörterl, abgelöst haben. Ferner sollen die unter den Juden vorkommenden Gebnrts-, Htimths- und .Sterbefälle fernerhin nicht mehr bei der ÖrtSpolizeibehörde, sondern bei dem chetr-effelldell Gericht angemeldet werden. Auch sollen alle e-helichm Kinder llatnlalisirter Inden hiesiger Provinz , welche am 16. Allg. d. I., mit welchem Tage diese Verordnung Gesetzeskraft erlangt hat, noch in väterlicher Gewalt oder nulter Vormmldfchaft gestalldeil haben, in die Kkaffe der ilatnralisirteu Juden gehören. Jeder naturalisirteJude erhält ein Naturalifationspaterrt, die ehelich en Kill der jedoch erst nach vollendetem 147. Lebensjahre. Die natnralisirten Inden dürfen die Rationalkokarde tragen, verliere» aber, wenn ihnen dieselbe rechtskräftig mrerkannt ist, mit derselben zugleich alle Ratnralisatimlsreehte. Außerdem kann die Negierung einem Inden diese Rechte durch Plenarbeschlnß entziehen, wenn nachgewiestn wird, daß derselbe die Naturalisation auf Grund wissentlich llnriehtigerr Angaben erlangt hat, sowie in alt-cn denjenigen Fällen, in welchen mach der revidirten Stadteordrumg das Bürgerrecht entzogen werden kann. DaS Gesetz, wonach ausländische Juden, die 'sich hier niedertasstn wellen, der Geilehmigmig des Miinisterinms des Innern bedürfen, umfaßt nach dem nonen Gesetz auch die Falte, wo ansländische Jüdinnen durch Verheirathung mit inländischen Juden hierher üb erst edel» wollen. (D.A.Z.) Von der Kiiddvw, 12. Novbr. Wä hrend Ihr Lissaer Korrespondent erst eine lange und breite, Vorrede hält lind sich eirre ganze Spalte hindurch in Rosten enen und Betrachtungen ergeht, ehe er den Lesern des Orients das große Weltwunder von der Wahl einesdortigen jüdische» Kaufmannes zum Stadtverordneten-Stellvertreter mittheilt (s. Nr. 43 d. Bl.), ziehen wir es Vorst Ihnen mit den einfachsten und trockensten Worten dws Faktum zu berichten, daß . hier in Schneidemühl ein Israelit (der Kaufmann Löwin Herz) zmn wirklichen Stadtverordneten gewählt werde.», ohne daß Jemand hierin einen so großen Fortschritt, oder gar ein „Miraknlum , fortschreitender Natllr" erblickt hätte. Dafür tvvhncn wir auch tcm liberalen Preußen näher , als die Lissacr. Nächstens uiehr ausunserer Stadt unb iuiserer Gemeinde. — . - Drüben in Westprenßen siehst cs etwas bunt ans. Ans Zempelbnrg ist der Rabbi anSgewandert, weil er, wie mail hört, seit 6 Jahren noch den ersten Greschen Gehalt beziehen soll. Der Unglückliche darschcnt sich durch die Welt und giebt in den Gemeinden,,. wohin er kommst nicht weniger Veranlassung zum Mitleid als Stoff zu Witz und Satyre. —- Nächstens mehr über die Gemeinden des Weichselgcbiets. — . L. W. Hamburg, 12. Novbr. Die Klage in einer Nummer des Orients, daß in Deutschland keine warme Beförderung für jüd. Literatur sin, ist gerecht, so wie der Be-