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Der Orient · 1846-04-23 · Heft 17 (23.4.1846) · p. Seite 132

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Journal
Der Orient
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 17 (23.4.1846)
Date
1846-04-23
Page
Seite 132 (sequence 15)
Language
German
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— 132 - gen Hoffnung bezahlen, daß ihnen me in der Zukunft-irgend eine Steuer, Subsidium, und wie immer Namen habende Abgabe auferlegt-werden, wird, welche nicht auch die übrige steuerverpflichtete Bevölkerung Ungarns und der Nebenländer in gleichem Maße und Verhältnisse zu bezahlen verpflichtet sein wird, daß sie somit durch die Bezahlung dieser Summe als treue Unterthanen der allerhöchsten Gnade in dem Grade gewürdigt zu werden hoffen, um von nun an in Bezug auf Steuern und Abgaben mit den übrigen steuerbaren Bewohnern Ungarns ..gleichgestellt und gleichgehalten zu werden,, so finden sie es. im Nachhange des bereits im Monat März 1843 gesagten Beschlusses, für nöthig wiederholt und ausdrücklich auszuspcechen, daß die Verpflichtung zu dieser Befreiungssumme beizutragen, nicht blos auf diejenigen laste, welche bisher . steuerverpflichtet sind, sondern auch bis. zur gänzlichen Abtragung der von .den Jurisdictions-Gemeinden auf.sich genommenen Obligos, alle Diejenigen betreffe, welche während der Abzohlungsfrjst ihre Selbstständigkeit erlangen und steuerpflichtig werben. — 2. Daß alle, jene Gemeinden, oder Einzelnen, welche sich entweder, ganz oder Lheilweise dieser für sämmtliche Israeliten des Landes so wohlthätigen Maßregel entziehen und die sie betreffende Zahlung verweigern, oder vorenthalten, oder auch Diejenigen, welche zur Schlichtung ihrer allenfalls obwaltenden diesfälligen Beschwerden, nicht den friedlichen Weg eines Compronnssional- oder Schieds-Gerichtes ihrer Glaubensbrüder einschlagen, sondern sich nicht scheuen, die schmachvolle Benennung Loloranztaxe, für de- ..ren Erlöschung die Israeliten Ungarns so viele Opfer bringen, noch ferner zum Gegenstände öffentlicher Gerichts- - Verhandlungen zu machen: außer der gesetzlichen Belangung und Strafe für die eingangs Erwähnte, auch der vollen und allgemeinen Verachtung aller gutgesinnten Glaubensbrüder und treuer Unterthanen verfallen, und da sie sich selbst von der gemeinnützigen Sache ausschließen, auch bei jeder Gelegenheit, sei es in religiöser Beziehung oder in Familien-Verhältnisien, bei Gemeinde- oder sonstigen Ehren-Aemtern gemieden, und als ausgeschlossen betrachtet werden sollen. —- , 3 Sei es. die Aufgabe eines jeden Gemeinde-Vorstandes: die Maßregel dieser Besreiungssteuer in seinen Kreisen und unter seinen Contribuenten populär zu machen, und dieselbe nicht bloß von dem Gesichtspunkte der Last, als vielmehr von der frohen Hoffnung der "dadurch zu erlangenden allerhöchsten Gnade, so wie von den damit verbundenen freudigen Aussichten einer verbesserten politischsocialen Stellung zu beleuchten z insbesondere möge es das Bestreben der Rabbinen und Volkslehrer unseres Landes sein, die unter ihrer geistlichen Obhut stehenden Gemeinden von der Nützlichkeitdieser- Maßregel öfters zu belehren und zu überzeugen, um durch solchen moralischen Einflußdie Verlag von C« L. Fritzsche. Ausführung derselben zu befördern und zu erleichtern, zu welchem Behufe beschlossen wird, alle Rabbiner des Landes mittelst eines Cirkularschreibens hiezu^ aufzufordern. 4. Nachdem in mehreren Bezirken Ungarns, wie z. B. Iazygien und Rumänien, Barscher, Honter Komitat u. s. hie und da einzelne Israeliten oder auch ganze Gemeinden ansässig sind, welche noch disher bei keiner israelitischen Jurisdictions-Gemeinde im Lande als Contribuenten einverleibt sind, so sollen auch Diese unbeschadet der Bestimmung des obigen Punktes A. in Betreff der Uebersiedelungen, welche auch hier ihre Anwendung Haben soll, aufgefordert werden, sich dieser gemeinnützigen Maßregel nach ihren Kräften anzuschließen, und der hiedurch zu gewinnende Zuwachs soll nach Einsicht des zu erwählenden Verwaltungs- Komite, vorzüglich jenen ärmern Jurisdictions-Gemeinden zu Gute kommen, welche seit Monar November 1841 bis heute viel eingezahlt haben.— - '• Hierauf machte Herr /Dr. Mathias Noch,, Abgeordneter aus Caschau die Motion, daß obwohl er selbst dem ärztlichen Stande angehöre, er doch nicht umhin könne darauf anzutragen, daß alle in Ungarn, wohnenden Israel, praktischen Aerzte in Rücksicht der Wohlchätigkeit der Toleranztax- Befreiungs- Maßregel, der dadurch in Aussicht gestellten Hoffnung wesentlicher Fortschritte der Israeliten Ungarns im politischen wie im bürgerlichen Leben, so wie in Erwägung, daß ihre eigenen Kinder, die doch einst nicht alle dem ärztlichen Stande angehören dürften, mit befreit werden — der Verpflichtung unterzogen werden sollen, ihren Antheil hiezu, gleich allen übrigen Israeliten zu bezahlen.' Welche Motion zwar mit Anerkennung des lobenswerthen Eifers, womit Herr Motionssteller als selbst dem ärztlichen Stande angehörig, der gemeinnützigen Sache förderlich zu sein beabsichtigt, dennoch auf den Antrag des Herrn Präses dahin modisizirt wurde, daß die sämmtlichcn isr. prakt. Aerzte in Ungarn und den Nebenländern, nachdem sie bisher als zu dem Stande der Honoratioren gehörend betrachtet worden sind, somit auch aller Steuerverpflichtung überhoben waren, auch bei dieser vorhabenden Maßregel keiner direkten Verpflichtung unterzogen, sondern mittelst Cirkularschreiben freundschaftlich aufgefordert werden mögen, sich freiwillig dem Befreiungswerke der Israeliten Ungarns nach Kräften anzuschließen, wovon um so mehr ein Erfolg/zu erwarten steht, nachdem hier in-der Stadt Pesth Herr Philipp Jakobovics Med. Dr. und Direktor des isr. Spitals , das erste Beispiel hiezu gegeben- und beseelt, von edlem Eifer für die gute Sache seiner Glaubensbrüder unaufgefordert und freiwillig den namhaften Betrag von 500 fl. C. M. der hiesigen isr.-Gemeinde offerirte. ' (Fortsetzung folgt.) Druck von I. H. Na gell

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