Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1845)
- Date
- 1845-03-05
- Page
- Seite 78 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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78 unterworfen gewesen, mit einem Worte, eine Emanzipation der Juden, wo diese erfolgt sei, nur dazu beigetragen habe, die mannigfaltigen Veranlassungen : zu den Spaltungen und dem gewissermaßen feindseligen Verhältnisse zu entfernen, welches zwischen Christen und Juden so lange Zeit bestanden. Weil nun auch die Überlieferungen aus dem Leben der orientalischen Volker lehre, daß es ein Grundsatz ihres religiösen Glaubens sei, dem höchsten Wesen die größte Verehrung zu widmen z daß ferner die unter Anrufung des höchsten Wesens gegebenen Versicherungen die größte Glaubwürdigkeit verdienen, so könne besonders kein Bedenken dagegen eintreten, die anderen bisherigen Formen der Eidesleistung der Juden als überflüssige zu bezeichnen, und sich darauf zu beschranken, das eigentliche Wesen der Eidesleistung, die Anrufung des höchsten Wesens, bei Versicherung der Wahrheit, zu den Haupterforderniffcn eines Eides zu machen, da mit einer fälschlichen Anrufung, auch nach den religiösen Begriffen der Juden, der Glaube an eine äußerste Gewissensverletzung verbunden sei. Zudem sei die bisherige Form der Eidesleistung nicht sowohl eine Förmlichkeit, als eine unangenehme Ceremonie, nicht geeignet, die Heiligkeit eines Eides zu vergegenwärtigen. Aus diesem Grunde sei er auch mit den Anträgen der Kommission über den Entwurf einverstanden. Nur könnte dagegen ein Bedenken eintreten, ob in der Eidesformel die Anrufung des Gottes Israels beizubehalten sei, weil im Uebrigen die Formel sowohl, als auch die Warnung vor dem Meineide, den christlichen Ideen sich anschließe,, und es wünschenswerth erscheine, daß auch de.r Beisatz — „Israels" —möchte weggelaffen werden können. — Uebrigens halte er für zweckmäßig, in der dem Herzoglichen Staatsministerium abzugebenden Erklärung über den Gesetz-Entwurf zugleich den Wunsch auszudrücken, daß überhaupt die Ableistung der gerichtlichen Eide stets unter angemessenen Feierlichkeiten statt finde, weil das jetzige Verfahren bei den Gerichten darin Manches zu wünschen übrig lasse, im Besondern die Eidesleistungen häufig in Lokalen erfolgen, wo noch andere gerichtliche.Geschäfte vorgenommen werden, und hieraus viele Jnkonvenienzen entstehen. Er wolle dies weniger den, Gerichten zum Vorwurfe machen, da die Schuld häufig auf die zu große Beschränktheit der Gerichtslokalitäten falle. Herr G. Ihm sei es anfangs bedenklich erschienen, das jetzige Verfahren bei der Eidesleistung der Juden abzuändern, da auf die Eide derselben im Allgemeinen großes Vertrauen gesetzt werde, und man nicht wissen könne, ob, bei Abschaffung der jetzt gesetzlichen Förmlichkeiten, den Judeneiden künftig dieselbe Treue beizumeffen sei. Nachdem er jedoch den Inhalt des Kommissions-Berichtes in nähere Erwägung gezogen, habe er sich überzeugt, daß es zu dem Zwecke der Eidesleistung dieser Förmlichkeiten nicht unbedingt bedürfe, daß vielmehr die Eide nicht weniger Glauben verdienen, wenn sie nach der neu vorgeschriebenen Form abgeleistet werden, weshalb er denn auch in der Erlassung dieses Gesetzes nur einen Fortschritt erblicken könne. Herr IT. Es lasse sich nicht verkennen, daß, wer mit der Religions- und Sittenlehre der Juden nicht genau bekannt sei, in Verlegenheit sich finden könne, ein Votum über die Proposition abzugeben, da es im Allgemeinen nicht unbedenklich sei, ob, nach Beseitigung der bisherigen Form, die Eide von den Juden mit gleicher Treue werden geleistet werden. Weil nun aber eine solche Kunde nur Wenigen beiwohnen möchte, so bleibe nichts übrig, als auf die Urtheile der jüdischen Schriftgelehrten über diese Frage zurückzugehen, mithin auf Autoritäten sich zu stützen. Wenn man von solchem Standpunkte ausgche, müsse man jedoch zur Ueberzeung gelangen, daß die beabsichligte Veränderung in den Förmlichkeiten der Eidesleistung auf die Glaubwürdigkeit der Eide einen nachtheiligen Einfluß nicht haben werde, daß mithin der Erlassung des proponirten Gesetzes kein wesentliches Bedenken entgegentrete. Der Maßregel würde selbst der Umstand nicht entgegenstehen, daß vielleicht einige, mit der Zeit nicht fortgeschrittene, altgläubige Juden auf die zu beseitigenden Formen ein besonderes Gewicht legen, weil der Entwurf, je nach den Umständen, die Anwendung dreierlei verschiedener Förmlichkeiten bei der Eidesleistung zulasse, und da das Ermessen des Richters dabei eintrete, in den etwa vorkommenden zweifelhaften Fällen hinreichende Sicherheit dadurch gegeben werde. Was nun die einzelnen Bestimmungen betreffe, so könne er in Betreff des Ausdrucks, ,,dem Gotte Israels", der Ansicht des ersten Redners, nicht beitreten und zwar, weit, nachdem die hiesige gelehrte Judenschaft für Beibehaltung dieses Ausdrucks sich erklärt habe, eine Abweichung von der vorliegenden Form, erhebliche Bedenken Hervorrufen möchte. Uebrigens veranlasse ihn die Aeußerung über die bei der Eidesleistung im Allgemeinen zu beachtenden Feierrichkeiten zu der Bemerkung, daß auch er es für höchst wünschenswerth halte, dafür Sorge zu tragen, daß eine jede Eidesleistung in würdiger Form erfolge; zugleich aber könne er nicht daran zweifeln, daß, wenn auch in einzelnen Fällen darin gefehlt werden möge, die Gerichte im Allgemeinen nicht unterlassen, für Aufrechthaltung der Feierlichkeiten bei Eidesleistungen zu streben Herr J. Er sei ebenfalls bei der proponirten Aenderung der Formen, unter denen die Eide der Juden geleistet werden müssen, nicht ohne Bedenken gewesen, da die Vorschrift derselben von einem der größten Juden und ausgezeichnetesten Männer des vorigen Jahrhunderts, von Moses Mendelssohn, herrühre, der sich dahin ausgesprochen habe, daß diese Formen als den Juden verbindend anzusehen seien. Da jedoch in neuerer Zeit die Frage wegen der Feierlichkeiten, welche bei Ableistung der Eide der Juden zu beobachten er- *) Die Herren G. und H. (wahrscheinlich 2 ausgezeichnete Juristen) sind die einzigen Redner, die eine schwache Opposition versuchen; aber wie frei zeigen sich dieselben von jenen gehässigen Gesinnungen, von denen sich selbst ein Rotttck nicht befreien konnte, und wie freundlich und edel sprechen sie nachher ihre gewonnene bessere Ueberzeugung aus!