Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1933-08-01 · 3-4 (August 1933) · p. Seite 157

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
3 (1932-1933)
Issue
3-4 (August 1933)
Date
1933-08-01
Page
Seite 157 (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2416673-2416686-2416689--0843-3527996
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Loeb Harsch Austerlitz; Joseph br. Loeb Koch; Abraham bh. Loeb Brl. S. I.;74 Mendel Oppenheim;86 Hirsch Spira;98 Abraham David Schacherls;61 Protokoll 16, vom 21 Ijjar 559 (26. Mai 1799). Da es aus dem ganz alten Buche des Heiligen Vereines ersichtlich ist, daß alljährlich am Tage des Brudermahles, — das ist am 33, Tage des Omarzählens — höchstens zwei von den Aufwärtern aufgenommen werden können, um zum Tische der vollwärtigen Vereinsmitglieder zu kommen. Unsere Augen sehen auch, daß diese Vorschrift immer pünktlich eingehalten worden. Doch in diesem Jahre, d. h. 559 (1799) hat man davon abgesehen und es sind 4 Aufwärter aufgenommen worden, wie es aus dem Mitgliedsbuche des Vereines ersichtlich ist. Deshalb ist zu befürchten, daß einige der Aufwärter (sich darauf berufen) und es sich „beifallen lassen mögen" auch so in der Zukunft zu tun, nämlich mehr als zwei Mitglieder anzunehmen, was aber aus vielen Gründen nicht tunlich ist. Daher ist heute in der Versammlung aller Vereinsmitglieder beschlossen geblieben, mit ganzer Macht diese Vorschrift zu verstärken, daß von heute an und weiter nicht mehr als höchstens zwei Aufwärter alljährlich aufgenommen werden sollen, und das was gestern geschah (daß man 4 aufnahm) bloß eine zeitweilige Verfügung war95 und zwar deshalb, weil in den zwei letzten Jahren kein Brudermahl abgehalten worden ist, wie es aus dem Protokolle vom Jahre 1797 ersichtlich. Dadurch haben auch die üblichen zwei Aufwärter nicht aufgenommen werden können, und deshalb hat man dies heuer ersetzt, durch zwei, die vier sind.96 Doch kann man von dieser zeitweiligen Verfügung für die Zukunft weder etwas schließen, noch davon lernen. Es verbleibt für weiter das Gesetz, daß alljährlich höchstens zwei Aufwärter zum Tische des Vereines kommen sollen, unter keinem Vorwande kann man dazu hinzufügen, noch auch daran etwas ändern.97 Die Vorsteher sind nicht befugt, diese Zahl zu vergrößern ohne Versammlung sämmtlicher Vereinsmitglieder, und nach deren Gutdünken sollen die Vorsteher handeln, so soll man tun und man lasse davon nichts fallen, damit nicht ein Einziges davon verloren gehe.98 Dies wurde heute, Sonntag, am 26. Tage des Zählens der Kinder Israel beschlossen, im Jahre 559. Und zum Zeichen unterfertigen die Vereinsmitglieder. 157

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.