Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 3 (1932-1933)
- Issue
- 1 (September 1932)
- Date
- 1932-09-01
- Page
- Seite 22 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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Innhalt mit mehrern zeiget, angeführt worden, dass weilen er jud bey allerhöchst besagt Ihre Königl. Mays. allerunterthänigst eingekommen, von dar aber, noch keine allergnädigste Resolution, wegen Kürtze der Zeit erfolgen können: Es möchte Ein Wohledler Stadt-Rath, die vor heute ausgesetzte Exekution bis unterkommenden allergnädigsten Befehl verschieben, weilen dadurch kein Nachtheil weiter erfolgen würde: worauf dann die Sache in Beratschlagung genommen, und nicht so wohl wegen unächtlich, durch Ihme Juden mithin fälschlich angeführten Ursachen, sondern vielmehr aus wichtigen hohen Ursachen, benanntlich, dass des Supplicanten Memorial eingegeben, wie auch, dass höchst besagt Ihre Mays. hierüber informieret werden wolle, die Execution, jedoch hiesiger Stadt Ihren Gerechtsamen, und Jurisdictional Rechten ohne Nachtheil und Schaden, auch ohne Consequenz auf andere Casus und Fälle verschoben, dieses aber in Antwort Ihro Excellenz so gleich überschrieben worden, wie solches die Acta weisen. Dahero nu und weilen die Execution verschoben, die Bürgerschaft aber nicht länger, nebst der Stadt Wacht bey dem hohen Gericht hat gelassen werden können, als ist H. Stadthauptmann hinwieder exmittieret, der Freymann aber vorgefordert, und Ihme seine Schuldigkeit in Besteigung des Galgens aufgetragen worden, worauf dann derselbe hinaus gekommen, die daraus auf der Wacht geweste Bürgerschaft und Stadt-Milicz Ihr Gewehr zu Fuss gestellet, der Freymann nebst seinen Leüten aber auf der Laiter den Ichsen eysernen Galgen bestiegen, die Ketten, wie auch den Strick daran angemachet, hierauf die Burgerschaft und Stadt Milicz von dar sich hinweg begeben, und auf diese Art die Sache vollzogen und geendiget worden. Dieses aber alles ohne hiesiger Stadt Gerechtsamen in allerwege ohne einigen Nachtheil, Vorwurf Kränckung und Schaden. (Protocollum Actionale 1742. Pag. 482-494.) (Kammerrechnung 1742. Pag. 597-600.) Freymans Expeditionen an Deliquenten. Nach deme den 19-ten decembris in stehenden Jahres Ein sicherer Jud Nahmens M o y s e s von Prag aus Böheimb, gebührtig u. eines Rabiners Sohn, bey 20 Jahr alt, wegen verübten S. V. Diebstahl zu dem sträng würcklich condemniert und albereits 3. Tag nach ihme angekhündeten Todt auff gesetzt, und dahero nach aus weiss 22