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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1931-03-01 · 3 (März 1931) · p. Seite 211

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
1 (1930-1931)
Issue
3 (März 1931)
Date
1931-03-01
Page
Seite 211 (sequence 75)
Language
German
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kannten Religionsgenossenschaften. Diese Statuten waren bisher, was die Slowakei und Karpathorußland anlangt, der Öffentlichkeit unbekannt und unzulänglich. Die Autoren, welche wissenschaftliche Fachleute und hervorragende Praktiker sind, gewährleisten eine sorgfältige, erschöpfende Bearbeitung des wichtigen Stoffes. Hier wird der Öffentlichkeit zum erstenmale der Motivenbericht zur Regierungsverordnung über die Kongrua vorgelegt. Alle Autoren berücksichtigen sehr häufig die Judikatur der obersten Gerichte Österreichs, Ungarns und der CSR. Die Übersetzungen sind sehr sorgfältig gearbeitet, doch werden meist Originaltexte geboten. Ein hervorragender Vorzug des Werkes ist seine Übersichtlichkeit in der Anordnung des Stoffes und die reichhaltigen Sach- und chronologischen Indices, die eine leichte und dabei genaue Information trotz der bedeutenden Ausdehnung und des großen Inhaltes der Sammlung ermöglichen. Das wichtige Werk ist ein unentbehrliches Hilfsbuch aller Juristen, Theoretiker, Advokaten, Staatsbeamten und Beamten der Selbstverwaltungskörper, ferner aber auch besonders aller Seelsorger und Funktionäre sämtlicher Religionsgenossenschaften. Aus dem Inhalte der Sammlung seien folgende Abschnitte hervorgehoben: Historische Einleitung in das tschechosl. Recht der Konfessionen. Allgemeiner Teil: Gemeinsame Vorschriften für alle Religionen und Religionsgesellschaften. Besonderer Teil: Äußere Verhältnisse der einzelnen Kirchen und Religionsgenossenschaften. (Die katholische Kirche, die Brüdergemeinde, die tschechsl. Kirche, die griechisch-orientalische Kirche, die Altkatholiken, die Baptisten usw., die Juden. — Die vom Staate nicht anerkannten Religionsgenossenschaften. Die verbotenen Religionsgesellschaften.) Die Vorschriften über die Kongrua und die Bezüge der Seelsorger. Sach- und chronologischer Index für beide Teile im 2. Band. Von den Juden handeln im II. Band die Seiten 1294—1440. Diese Darstellung zerfällt in folgende Abschnitte: Geschichtliche Einleitung; das Gesetz vom 21. März 1890; Judikate des obersten Verwaltungsgerichtshofes in Wien und der obersten tschechoslowakischen Instanzen (zit. nach Budwinsky, Bohuslav und Väzny), die Ministerial-Verordnung vom 1. Juni 1895, Zahl 25.211 ex 1894, über neue Statuten der Gemeinden in Böhmen; den Erlaß des ehem. Kultus- und Unterrichtsministeriums, Zahl 26.359/1890, 211

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