Blau-Weiss-Blätter
- Journal
- Blau-Weiss-Blätter
- Volume
- 3 (1922-1923)
- Issue
- 2 (1922)
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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'\ .v v ,N^4eI^V^11 ^er e * - : vv' 'v :■" W Öie Blaü-Weiß-Nädel. i^t ^ias äußere Zeichen der Zugehörigkeit zürn . Öesämibimde; ■ ■ 'V^.-■■ \ -. \ ■; ::; Als BlauTWeiÖ-Nadei gilt nur/die von der Bundes!eitung veilieheftl -. Nadel,/ AUe ahdereh Formen, der B3äu-Weiß~Nädet werden für ungültig erklärt,,; Die Verleihung der Näde! ah den verpflichteten Wanderer bedeutet Seine Aufnahme in den Gesäintbtmd; Das Recht der Nadelverleihung steht lediglich der Btmdesieitung zu/ Die Blau-Weiß-Nadel bleibt auch nach der Verleihung Eigentum der; , Bundesleitung und kann von ihr jederzeit zurückgefordert werden. : '■ . > ■ Die Bundesleitung verleiht die Blau-Weiß-Nadel ah diejenige!» -.wer^f . pflichteten Wanderer, welche vom Führerschaftsieiter, Vorgeschlagerl sind t(M,; die Jür die Verleihung5 der Blaü-Weiß^Nädel vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen» v Diese Bedingungen sind folgende: Die: ßlad-Weiß-Nadel wird nur an Wanderer über 13 Jahren veHiehen; Niemand erhält die BlaiiAVei B-Nadel* der nicht mindestens ein JaBr / ' ununterbrochen -dem Blau-Weiß angehört und an einer mehr- : -v." tägigen Fahrt teilgenommen hat* Der Betreffende muß bereits .in einem Einzel bund verpflichtet worden sein. Die Blau-AVeiß-Nad.el wird nur auf ein Gesuch hin verliehen, das vohi Wanderer eigenhändig an die Rundesieüung zu richten ist Das Gesuch muß enthalten: 1. Vor- und Zuname, 2. Geburtsdatum, 3. Beruf, 4. Aufenthaltsort des Bewerbers, 5. das Datum seines Eintritts in den Bund, 6. die Angabe, an welcher mehrtägigen Fahrt er teilgenommen hat* Jedes Gesuch muß vom Pührerschaftsleiter des Ehizelbundes gegengezeichnet sein. Derselbe übernimmt damit der Bundesleitung gegenüber die Verantwortung für den Vorschlag zur Nadeiverieihung und für die Richtigkeit der v in dem Gesuch gemachten Angaben: Wird das Gesuch genehmigt, i.ö hat der Wanderer einen einmaligen Beitrag von M. 100. - als Buhdesbeitrag zu entrichten. Es erfolgt dann seine Eintragung in das Buch des Bundes, weichet bei der Bundesleitung geführt wird. Der Pühferschaftsieiter erhält von der Bundesleitung Ausweiskarte und Blau-Weiß-Nadel, die er dem Wanderer als Beauftragter der Butidesteihing übermittelt und verleiht Die Verleihung der Blau-Weiß-Nadel darf nur ini Beisein des ganzen Bundes unter Beobachtung folgender Formen geschehen: