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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1899-01-01 · 1 (1899) · page 95

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1899
Issue
1 (1899)
Date
1899-01-01
Page
– (sequence 95)
Language
German
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Mitteilungen der Gesellschaft für jüdische Volkskunde unter Mitwirkung hervorragender Gelehrter herausgegeben von o o M. Grunwald. Jahrg. 1899. Hamburg Inhalt: Anzeigen. — Ergänzungen des Literaturverzeichnisses. — Kaufmann, Urkunden zur jüdischen Cultur- und Sittengeschichte I. -- Fleischer, Kinigcs über die künstlerische und technische Ausführung der Haggadah von Sernj«*vo. — Aus unseren Sammlungen III: I. Mimen. IL Lieder. III. Schurz und Schwank. IV. Erzählungen. V. Sprichwörter (Beilin. Tarlau u. a.). \ I. Au> fremden Kreisen. — Fragekasten. — Eingänge. —■ Milgliederverzeichnis. Anzeigen. § 1. Die Gesellschaft für jüdische Volkskunde vurfolgt den Zweck, die Erkenntnis des inneren Lebens der Juden zu fördern. Die Krört.enmg aller Zeit- und Streitfragen nicht rein wissenschaftlicher Natur in den Versammlungen und Veröffentlichungen der Gesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. sj 2. Ihren Zweck sucht die Gesellschaft zu erreichen: 1) durch eine möglichst vollständige Sammlung aller in Wort und Schrift lebenden jüdischen Sagen, Märchen. Volkslieder, Sitten. Gebräuche, mundartlichen Eigentümlichkeiten u. s. w., 2) durch eine Sammlung von in einer Bibliothek bezw. einem Museum zu vereinigenden Kunstorzeugnissen jeder Gattung, die auf das־ jüdische Volksleben bezug haben. 3) durch regelmässigen Bericht über die Zweck».*, Ziele* und Sammlungen der Gesellschaft in zwanglosen Heften, welche jedem Mitgliede kostenfrei zugestellt werden. § 3. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. § 4. Zur Besichtigung des Museums ist: Verständigung mit dem Museumswart erforderlich. Ueber die Benutzung der Bibliothek bestimmt der Vorsitzende von Fall zu Fall. § 5. Der Vorstand wird alljährlich im Monat Oktober durch einfach«* Stimmenmehrheit der sich an der Wahl beteiligenden Mitglieder auf ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist gestattet. § 6. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer, einen Bücher- und einen Museums wart, einen Schatzmeister und je einen Vertreter derselben. Er hat das Hecht, sich durch Cooptation zu ergänze!!. § 7. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertritt die Gesellschaft nach aussen, verwaltet das Archiv und leitet die Versammlungen sowie die Herausgabe der Gesellschaftsberichte. Alle Urkunden, die Geldangelegenheiten betreffen, zeichnet ausser dem Vorsitzenden der Schatzmeister (oder sein Stellvertreter). § 8. Iler Eintritt in die Gesellschaft erfolgt durch Anmeldung heim Vorstaude. Personen, die das Ziel der Gesellschaft besonders gefördert haben,

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