Mannheim
Compact Memory

Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz · 1914-01-01 · Heft 1 · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
Volume
1914-1915
Issue
Heft 1
Date
1914-01-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3504366-3504433-3504434--792-3525052
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

11 VL Verfügungen und Bestimmungen der vorgesetzten Behörden. a) Verfügungen Öer Ober-Schul-Kommission, 1) Verschiedenes. 1914: April, 17.: Der Tag der Taufe des Erbprinzen, 9, Mai, ist schulfrei. Mai, 16.: Die Jacobsonschule geniesst als milde Stiftung Stempelf reiheit. Juni, 10.: Laufübungcn in den Turn- und Schulstunden empfohlen. Juni, 30.: Bei der Bearbeitung des deutschen Aufsatzes in der schriftlichen Schlussprüfoog dürfen die Prüflinge im Falle literarischer Themata SchriftsteUertexte benutzen. August, 3.: Beteiligung der Scbüler an den Erntearbeilen, (Eingeschränkt durch Verfügung vom 16. August.) August, 3.: Die Absehlussprüfung ist mit größtmöglichster Beschleunigung abzuhalten. August, 5.: Schulbctrieb, wenn nötig, unter Einschränkung der Stundenzahl aufreditzuerh alten, August, 11.; Schulbeginn der Jacobsonschule auf den 18. d. Mts. mit Hinblick auf die Schwierigkeit der Verkehrsreihältnisse verschoben. August, 14.: Die Lehrer sind über die Pllichtstundonzahl hinaus bei Bedarf zu. beschäftigen. August, 21.; Schüler, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, können zu einer Not- Schlussprüfung zugelassen werden, wenn sie ins Heei eintreten wollen, Das Zeugnis ist nur dann giltig, wenn sie sofort ins Heer eingestellt werden, August, 26,: Der Sodantag ist durch eine zweckentsprechende Feier und durch Sehulausfall zu begehen. September, 3.: Einführung der Kurzstunde (45 Minuten) und Verlegung des Gesamtunterrichtes für das letzto Sommcrvierteljahr genehmigt. September, 4.: Schulausfall und Schulfeier bei Bekanntwerden grösserer Waffontaten unseresr Heere, September, 8.: Auch Schüler, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können zu einer Nofprüfung zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie in das Heer bereits eingetreten sind. September, 9.: Die Entfernung von Sühnen der uns feindlichen Volker empfiehlt sich nur in dem Falle, wenn Reibungen mit den deutschen Schülern zu befürchten sind. Oktober, 5,; Beitritt der Schüler zur *Jugendwehr* empfohlen. Dezember, IS.: Aufruf an die Geistlichen und Lehrer zur Mitwirkung bei den Bestrebungen zur Förderung des Verständnisses in der Durchführung der Bundesrais Verordnungen, die Regelung der Brotversorgung wählend der Kriegszeit betreffend. 1915: Januar, 26.: Beteiligung der Lehrer und auch der grösseren Schüler am Zählgeschäft behufs Feststellung der am 1. Februar 19Lö vorhandenen Vorräte an Brotgetreide und Mehl erwünscht.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.