Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1914-1915
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1914-01-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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11 VL Verfügungen und Bestimmungen der vorgesetzten Behörden. a) Verfügungen Öer Ober-Schul-Kommission, 1) Verschiedenes. 1914: April, 17.: Der Tag der Taufe des Erbprinzen, 9, Mai, ist schulfrei. Mai, 16.: Die Jacobsonschule geniesst als milde Stiftung Stempelf reiheit. Juni, 10.: Laufübungcn in den Turn- und Schulstunden empfohlen. Juni, 30.: Bei der Bearbeitung des deutschen Aufsatzes in der schriftlichen Schlussprüfoog dürfen die Prüflinge im Falle literarischer Themata SchriftsteUertexte benutzen. August, 3.: Beteiligung der Scbüler an den Erntearbeilen, (Eingeschränkt durch Verfügung vom 16. August.) August, 3.: Die Absehlussprüfung ist mit größtmöglichster Beschleunigung abzuhalten. August, 5.: Schulbctrieb, wenn nötig, unter Einschränkung der Stundenzahl aufreditzuerh alten, August, 11.; Schulbeginn der Jacobsonschule auf den 18. d. Mts. mit Hinblick auf die Schwierigkeit der Verkehrsreihältnisse verschoben. August, 14.: Die Lehrer sind über die Pllichtstundonzahl hinaus bei Bedarf zu. beschäftigen. August, 21.; Schüler, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, können zu einer Not- Schlussprüfung zugelassen werden, wenn sie ins Heei eintreten wollen, Das Zeugnis ist nur dann giltig, wenn sie sofort ins Heer eingestellt werden, August, 26,: Der Sodantag ist durch eine zweckentsprechende Feier und durch Sehulausfall zu begehen. September, 3.: Einführung der Kurzstunde (45 Minuten) und Verlegung des Gesamtunterrichtes für das letzto Sommcrvierteljahr genehmigt. September, 4.: Schulausfall und Schulfeier bei Bekanntwerden grösserer Waffontaten unseresr Heere, September, 8.: Auch Schüler, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können zu einer Nofprüfung zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie in das Heer bereits eingetreten sind. September, 9.: Die Entfernung von Sühnen der uns feindlichen Volker empfiehlt sich nur in dem Falle, wenn Reibungen mit den deutschen Schülern zu befürchten sind. Oktober, 5,; Beitritt der Schüler zur *Jugendwehr* empfohlen. Dezember, IS.: Aufruf an die Geistlichen und Lehrer zur Mitwirkung bei den Bestrebungen zur Förderung des Verständnisses in der Durchführung der Bundesrais Verordnungen, die Regelung der Brotversorgung wählend der Kriegszeit betreffend. 1915: Januar, 26.: Beteiligung der Lehrer und auch der grösseren Schüler am Zählgeschäft behufs Feststellung der am 1. Februar 19Lö vorhandenen Vorräte an Brotgetreide und Mehl erwünscht.