Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1912-1913
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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a) Der Austritt von zahlenden Hausschülem ist nur bei Sclilviss eines Sehulseruesters, also am 1. April und am 1. 'Oktober zulässig und muss mindestens drei U o n a t e rorlior dem Direktor schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist dio Anstalt berechtigt, die bis zum Schlüsse des nächstfolgenden Schulhalbjahres laufende Pension einzuziehen. bj Die Eltern (bezw. deren Stellvertreter) von » S t a d ts c h ü 1 er n welche die Anstalt verlassen wollen, haben den Abgang mindestens vier Wache n v or de m Vierteljahrsschlusse, und zwar schriftlich, dem Direktor der Anstalt anzuzeigen, widrigenfalls sie das Schulgeld noch für das folgende Vierteljahr xu entrichten haben. 4. Es sei ferner den Angehörigen der Hausschüler zur gefälligen Beachtung dringend empfohlen: a) Wasche und Kleidungsstücke, die den Ifaus^chiiJeni zugesandt oder nach den Ferien mitgegeben werden, sind deutlich zu zeichnen und mit der Ord nungs- (Garderobe-) Nummer zu versehen. b) Die Hausse!)tiler dürfen nach den grossen Ferien die schmutzige Wäsche nur von höchstens einer Woche mitbringen; was darüber ist, wird auf Kosten der Eltern in unserer Wäscherei gewaschen. c) Die Verabreichung der sogenannten Extrakost, die bei unserer sachgemässen Verpflegt?ng höchstens für wirklich schwächliche Schüler nötig ist, wird nur auf Grund eines Gutachtens des Anstaltsarztes zugebilligt. 5. Zu beachten bittet der Unterzeichnete schliesslich noch, dass die Schule einen Vertrag mit dem Allgemeinen Versichern ngs verein Stuttgart abgeschlossen hat, wonach die S c h ü 1 e r bei Unfällen aller Art (s. Näheres darüber in den Bestimmungen des VersicherungsVereins) gegen eine jährliche Prämie von 1,50 *M für die Stadtschiiler und von 2,40 dl für die Hausschüler bestimmte Schadenersatzansprüche erhaben dürfen. Für die Stadtschüler ist die Versicherung freiwillig, für dio Hausschüler pf I i c h tmassig, da sich auf eine diesbezügliche Umfrage die Eltern der letzteren fast ausnahmslos mit derselben einverstanden erklärt haben. Bei Unfällen wollen die Angehörigen der Stadtschiiler sofort auf dem Sekretariat der Schule nähere Angaben machen. See sen, den 10, März 1913. Der Direktor: Dr. Frieölanö.