Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1911-1912
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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X. Benachrichtigungen. 1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den IG. April 1912, vormittags S Uhr, Bis zum 1. Mai dauert der Vormittagsunterricht von 8—1 Uhr, nach diesem Zeitpunkt von 7—12. 2. Herzogl. Oher-Schul-Kommission genehmigte folgende F e r i e n - 0 r d n u n g für das Schuljahr 1912/13: a) Osterferien: Die Schule schliesst am 30. März und beginnt am 16, April. b) Pfingsten: Die Schule schliesst am 24-. Mai nachmittags und beginnt am 30. Mai. c) Sommerferien (während welcher alle Hausseh ül er ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben): Die Schule schliesst am 26. Juni und beginnt am 1. August. d) Herbstferien: Die Schule schliesst am 20. September und beginnt am 8, Oktober. Wegen der jüdischen Feiertage ist der 12. und 13. September schulfrei. e) W e i h n a c h t s f e r i e n : Die Schule schliesst am 21, Dezember und beginnt am 7, Januar 1913. 3. Betreffs des Austrittes unserer Schüler -weisen wir wiederholt auf folgende Bestimmungen unserer »Aufnahmebedingungen für 1' e n s i o n ä r e « bezw. unserer »Schulordnung« hin: a) Der Austritt von zahlenden Hausschülern ist nur bei Sehluss eines Schulsemesters, also am 1. April und um 1. Oktober zulässig und muss mindestens d-rei"~ Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Anstalt berechtigt, die bis zum Schlüsse des nächstfolgenden Schul halb jähr es laufende Pension einzuziehen. b) Die Eltern (bezw. deren Stellvertreter) von » Stadtschule? n «, welche die Anstalt verlassen wollen, haben den Abgang mindestens rier Wochen vor dem Yierteljalirsschlusse, und zwar schriftlich, dem Direktor der Anstalt anzuzeigen, widrigenfalls sie das Schulgeld noch für das folgende Vierteljahr zu entrichten haben. 4. Es sei ferner den Angehörigen der Hauss ch liier zur gefälligen Beachtung düngend empfohlen: a) Wäsche und Kleidungsstücke, die den Haussenülern zugesandt oder nach den Ferien mitgegeben \verden, sind deutlich zu zeichnen und mit der Oi'doungs-. (Garderobe-) Nummer zw versehen. b) Die Kaussciiüler dürfen nach den grossen Ferien die schmutzige Wäsche nur von höchstens einer W o c Ii e mitbringen; was darüber ist, wird auf Kosten der Eltern in unserer Wäscherei gewaschen. c) Die Verabreichung der sogenannten Extrakost, die bei unserer sachgemässen Verpflegung höchstens für wirtlich schwächliche Schüler nötig ist, wird nur auf Onind eines Gutachtens des Anstaltsarztes zugebilligt. <X) Vor den grossen Sommerferien nimmt ein praktischer Zahnarzt eine Zahnuntersuchung bei sämtlichen Hausschülern vor. Die Bescheinigung über das Ergebnis dieser Untersuchung, »reiche die Zöglinge den Eltern zur Unterschrift voilegen, hat den Zweck, letzteren zu empfehlen, ihre Sohne zu Hause zahnärztlich