Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1910-1911
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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- Seesen 1× ep/1048106
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__2(5 4. Ks sei ferner den A n g e h ü ri g e n der Hausse h ü 1 c r zur gefälligen Beachtung dringend empfohlen: ■ , ' a) AV ä s c h c und Kleidungsstücke, die den Hausschülern zugesandt oder nach den-Ferien mitgegeben werden, sind deutlich zu zeichnen und mit der Ordnungs- (Garderobe-) Nummer zu versehen. b) Die Hausschüler dürfen nach den grossen Ferien die schmutzige Wasche nur von höchsten seiner Woche mitbringen; was darüber ist, wird auf Kosten der Eitern in unserer Wäscherei gewaschen. c) Die Verabreichung der sogenannten Extrakost, die bei unserer sachgemässjen Verpflegung nur für wirklich schwächliche Schüler nötig ist, wird, nur; auf Grund eines Gutachtens des Anstaltsarztes zugebilligt. d) Tor den grossen Sommerferien nimmt Herr Zahnarzt Lewinski aus Holzminden eine Zahnuntersuchung bei sämtlichen Hausschülern vor. Die Bescheinigung über das Ergebnis dieser Untersuchung, welche die Zöglinge den Eltern zur Unterschrift vorlegen, hat den Zweck, letzteren zu empfehlen, ihre Söhne zu Hause zahnärztlich behandeln zu lassen. Eine sorgfältige Zahnpflege gilt heute vom medizinischen Standpunkte als für die Erhaltung der Gesundheit äusserst wichtig. 5. Zu beachten bittet der Unterzeichnete schliesslich noch, dass die Schule einen Vertrag mit dem Allgemeinen Versicherungsverein Stuttgart abgeschlossen hat, wonach die S c h ü 1 c r bei Unfällen aller A r t (s. Näheres darüber in den Bestimmungen des VersicherungsVereins) gegen eine jährliche Prämie von 1,50 Jl für die Stadtschüler und von 2,40 Jl für die Hausschüler bestimmte Ersatzansprüche erheben dürfen. Für die Stadtschüler ist die Versicherung freiwillig, für die Hausschüler pflichtmässig (obligatorisch), da sich auf eine diesbezügliche Umfrage die Eltern der letzteren fast ausnahmslos mit derselben einverstanden erklärt haben. Bei Unfällen wollen die Angehörigen der Stadtschüler sofort auf dem Sekretariat der Schule nähere Angaben machen. Seesen, den 27. März 1911. Der Direktor: Dr, Friedland.