Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1910-1911
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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14 VI, Verfügungen der Herzoglichen Ober- Schul-Kommission und Beschlüsse des Kuratoriums. A. Herzog!, Obcr-Sehul-Koinmission. 1) Verschiedenes. i"i ■ 1010: Mai, 27.: Übersendung von Abdrucken der neuen 3 Ordnung der Schlussprüfung an den .Progymnasien, Realprogymnasien und Realschulen des Herzogtums Braunschweig«. ' J u n i, 28.: Verfügung betreffs Festsetzung der Schulgeldsätze. September, 20.: Behufs Beteiligung der Lehrer als Zähler fällt am Tage der Volkszählung (1. Dezember) der Unterricht in sämtlichen öffentlichen Schulen aus, September, 21.: Am 7. November ist des 100. Geburtstages von Fritz Reuter iu den Mittel- und Oberklassen von den Lehrern des Deutschen zu gedenken. Oktober, 4.: Seine Hoheit der Herzog-Regent wünscht, dass angestrebt wird, die Weihnachtszeugnisse schon etwa am 15. Dezember zu verteilen. Dezember, 13.: Das »Neue Statut der Jacobsonschule vom Jahre 1SS6« ist einer Umarbeitung zu unterziehen. 1911: Januar, 11.: Im Sommerhalbjahr soll der Vormittagsunterricht o r s t vom 1. Mai ab um 7 Uhr beginnen, damit die auswärtigen (--Fahr--) Schüler die Züge nach dem bis zu diesem Termin geltenden Winterfahrplan benutzen können. F e b r u a r, 14.: Für das Studium der Medizin und derZahn Ii eil künde genügt das Reifezeugnis einer deutschen Oberrealschule und der Nachweis über ein Mass von Kenntnissen im Latein, das dem Lehrstoff eines Realprogymnasiums entspricht. Dieselben Anforderungen im Lateinischen werden an Studierende der Pharmazie gestellt welche im Besitze eines Zeugnisses über die Reife für die Prima einer Oberreal schule sind. Abiturienten bezw, Primaner von Oberrealschulen können von Herzoglicher Ober-Schulkommission dem Herzoglichen Realgymnasium oder einer realprogymn asialen Anstal t des Landes behufs Ablegung der Ergänzungsprüfung im Latein überwiesen werden und sind auf Grund naher bezeichneter Vorschriften zu prüfen. 2) Zur Anschaffung empfohlene Bücher. O. Richter, Deutsche Seebücherei (Verlag Stephan Geibel in Altenburg); Aug. Rosenberg, »Tafel zum mechanischen Ablesen von Signa]-(Morse-)Zeichen*; Leo Burgerstcin, »Oesundheitsregeln für Schüler usw.« (Teubner) und »Zur häuslichen Gesundheitspflege der Schuljugend« (K. K. Schulbücherverlag, Wien); Müllenhoff, »Die Sagen, Märchen und Lieder der Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lüneburg« (Verlag M. Liebscher, Siegen); Maurenbrecher, »Gründung des deutschen Reiches« 4, Auflage (Verlag C. E. M. Pfeffer-Leipzig); Henninger u. Harten, »Niedersachsens Sagenborn« und »Hans Nelte«, »Friedn v. Hellwig« (für die Schülerbibliothek). 3) Verfügungen betreffend den Lehrkörper. 29, September und 27. Oktober 1910 und 9. Januar 1911: Die provisorische Beschäftigung der Kandidaten Dr. Kalkum, Heun und Greulich in einzelnen Klassen und des wissenschaftlichen Hilfslehrers Oh sc mit voller Stundenzahl im laufenden Winterhalbjahr genehmigt