Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1909-1910
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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23 X. Benachrichtigungen. 1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 5, April 1910> vormittags 8 Uhr. 2. Herzogl. Ober-Schul-Konimission genehmigte folgende Ferien-Ordnung für das Schuljahr 1910/11 : a) Osterferien: Die Schule schliesst am 19. -März und beginnt am 5, April. Wegen der jüdischen Osterfeiertage fällt der Unterricht am 25, April in den ersten zwei Stunden und am 30. April ganz aus. b) Pfingsten: Die Schule schliesst am 13. Mai nachmittags und beginnt am 19. Mai. "Wegen der jüdischen Pfingsten fällt der Unterricht am 13, Juni ganz und am 14. in den ersten beiden Stunden aus. c) Sommerferien (während "welcher alle Haasschüler ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben): Die Schule schliesst am 29. Juni und beginnt am 4. August d) Herbstferien: Die Schule schliesst am 1. Oktober nachmittags und beginnt am 20. Oktober. Wegen der jüdischen Herbstfeiertage ist der 25. Oktober ganz und der 26. in den beiden ersten Stunden schulfrei. e) Weihuachtsferien; Die Schule schliesst am 21. Dezember und beginnt am 5. Januar 1911. 3. Wiederholt machen wir die Angehörigen unserer Hausschüler auf unsere »Bedingungen für die Aufnahme von Pensionären« aufmerksam. Namentlich bitten wir zn beachten : a) Der Austritt ist nur bei Schluss eines Schulsemesters, also am 1. April und am 1. Oktober zulässig und muss mindestens drei Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Anstalt berechtigt, die bis zum Schlüsse des nächstfolgenden Schul halb jahres laufende Pension einzuziehen. h) Die Angehörigen haben die betr. Beträge nicht vor Empfang der halbjährigen Rechnung, dann aber spätestens innerhalb 14Tagen einzusenden (S. 9 im alten, S. 11 im neuen Prospekt). c) Alle Geldsendungen an die Schüler sind untersagt (S. 11 im alten, S. 12. im neuen Prospekt). d) Kleidungsstücke und Wäsche dürfen nur an den Hausvater gesandt werden S. 12 und S. 13 im neuen Prospekt). e) Zu den Feier- und Geburtstagen ist es gestattet, dass die Knaben von Hause Kuchen oder Obst (aber keine Nüsse!) erhalten und dies unter gleicher Beteiligung der Familien-Mitglieder verzehren; dergleichen Sendungen zu anderen Zeiten sind untersagt. Andere Esswaren, wie Fleisch, Wurst u. dgl., dürfen überhaupt nicht geschickt oder mitgebracht werden (S. 12 im alten, S. 13 im neuen Prospekt). 4. Wir richten die dringende Bitte an die Angehörigen unserer Pensionäre und Freizoglinge. Wäsche und Kleidungsstücke jeder Art, die sie einsenden oder den aus den Ferien zurückkehrenden Schülern mitgeben, nicht nur deutlich zu zeichnen, sondern auch mit der diesen von der Schule gegebenen Ordnungs -(Garderobe-) Nummer schon ru Hause ausnahmslos zu versehen.