Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1907-1908
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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31 Transport: 487,30 M 1907, Okt, 30. Herr L. Oremmel, Hildesheira, bei Austritt seines Sohnes aus der Schule . . . 14,16 „ 31. „ Liehertj Detroit, desgl...... 2,36 „ Not, 2S. „ Stehberg, Adelebsen, desgl. . . , 5,58 „ 2. „ Z. Walfisz, Wiesbaden, desgl. . . 10,— „ 1908, Jan. 15, Obertertianer Jacubowski, im Auftrage seines Vaters, des Herrn Apothekers Jacubowski, anlässlich des Todestages seiner Kutter......... 10,— „ IT )J V n ); Sa. 529,40 M An Stipendien und ausserordentlichen Unterstützungen -wurden ehemaligen bedürftigen und würdigen Schülern zum Zweck ihrer weiteren Ausbildung zum künftigen Berufe insgesamt 560,25 M gewährt Mit dem herzlichen Dank für obige Spenden verbinden wir die erneute Bitte an alle Freunde unserer Anstalt, insbesondere an unsere alten Zöglinge, auch fernerhin bei geeigneter Gelegenheit unserer wohltätigen Stiftungen zu gedenken und ihnen grössere oder kleinere Gaben zuzuwenden. VII. Benachrichtigungen. 1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 28. April 19OS, vormittags 8 Uhr. 2. Nach der von Herzogl. Ober-SchuUlCommission genehmigten Ferien- Ordnung wird das Schuljahr 1908[09 folgende Ferien haben; a) Osterferien: Die Schule schliesst am 11. April, beginnt am 28. April. b) Pfingsten: Die Schule schliesst am 5. Juni, beginnt am 11. Juni. c) Sommerferien (während welcher alle Hausschüler ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben): Die Schule schliesst am 2. Juli, beginnt am 6. August. d) H e r b s t f e r i e n : Die Schale schliesst am 25. September, beginnt am IS. Oktober. e) Weihnachtsferien: Die Schule schliesst am 19. Dezember, beginnt am 0. Januar 1909. 3. Wiederholt machen wir Kur Vermeidung von beiderseitigen Unannehmlichkeiten die Angehörigen unserer Hausschüler auf unsere »Bedingungen für die Aufnahme von Pensionären« aufmerksam. Namentlich bitten wir gefälligst äu beachten : a) Der Austritt ist nur bei Schluss eines Schul Semesters, also am 1. April und am 1. Oktober, zulässig und muss mindestens drei Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Anstalt berechtigt, die bis zum Schlüsse des nächstfolgenden Schulhalbjahres laufende Pension einzuziehen.