Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Jugendwehr und vaterländischer Hilfsdienst. Da die Turn- und Spielstunden teilweise ober ganz ausfallen, legt die Schule großen Wert auf bie Teilnahme ber Schüler ber höheren Klassen (namentlich aller Knaben, bie öas 16. Lebensjahr bereits erreicht haben) an öer Jugendwehr. Die Schulleitung steht in enger Fühlung mit öem Vorstände ber hiesigen Jugendwehr unb es wird dafür gesorgt, baß die Knaben ohne irgend welchen Nachteil für ihre Schulleistungen an den regelmäßigen Uebungen (gewöhnlich Sonntag nachmittag und Dienstag abend von 8!/a— teilnehmen können. Der Aufforderung, an dem vaterländischen Hilfsdienst (Hilfeleistungen an der Eisenbahn) sich zu beteiligen, haben eine Reihe von Schülern freiwillig entsprochen; bisher wurden sie aber noch nicht zur Hilfeleistung herangezogen. Kriegsanleihe. Dank ber Werbearbeit der Schüler wurden bei den drei letzten Kriegsanleihen durch Vermittlung der Schule 61 535 Mk. gezeichnet- Wir bitten, uns auch bei der Werbung für die 6. Kriegsanleihe unterstützen zu wollen (s. Rundschreiben). Lehrbücher für wenig bemittelte Stadtschüler. Aus ber Freibücherei, die der „Verein ehemaliger Jacobsonschüler" gestiftet hat, können wenig bemittelte Stadtschüler Schulbücher, soweit öer Vorrat reicht, erhalten. Anträge sind bei dem Direktor zu stellen. Aufnahme von Schülerinnen. Auf Beschluß des Kuratoriums sollen Mädchen im allgemeinen nur in das Realprogymnasium und solche, die von der hiesigen städtischen höheren Mädchenschule abgehen, nur auf Grund eines vorherigen Gutachtens bes Direktors dieser Anstalt aufgenommen werden. Ferienordnung. a) Ostern, Schulschluß: Sonnabend, den 31. März. Schulbeginn: Dienstag,den24. April 1917 b) Pfingsten „ Freitag ,t 25. Mai „ Donnerst „ 31. Mai c) Sommerferien „ Mittwoch „ 27. Juni „ Donnerst „ 2. Aug. „ d) Herbstferien „ Dienstag „ 25. Sept „ Donnerst „ ILOkt „ e) Weihnachten ti Sonnab-nd 22. Dezbr. „ Dienstag „ S.Jan. 1918 Besondere Mitteilungen an das Eiternhaus unserer Alumnatszöglinge. 1. Während ber Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien ist für biejenigen Hausschüler, welche im Alumnat verbleiben wollen, künftighin 25 Mk. (für Halbfreischüler 15 Mk.) wöchentlich an Verpflegungsgeld zu entrichten. 2. Nach einer vertraglichen Vereinbarung mit unserem Anstaltsarzt, der sich verpflichtet, unsere Hausschüler im Schülerheim jederzeit zu untersuchen und zu behandeln, erhält dieser als Vergütung für die Behandlung eines jeden Schülers vierteljährlich 3 Mk., welcher Betrag auf die vierteljährliche Rechnung ber Eltern gesetzt wird. Nachtbesuche werden von ihm nach den ärztlichen Taxen besonders berechnet 3- Da die Ernährungsverhältnisse im Schülerheim durchaus günstig waren und hoffentlich auch bleiben werden, muß ich das verehrliche Elternhaus dringend ersuchen, sich