Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1905-1906
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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21 VII. Benachrichtigungen. 1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 24. April 1906, vormittags 8 Uhr. 2. Nach der von Herzog! Ober-Schul-Kommission genehmigten Ferien-Ordnung wird das Schuljahr 1906/07 folgende Ferien haben: a) Osterferien; Die Schule schließt am 7, April, beginnt am 24. April. b) Pfingsten: Die Schule schließt am 1. Juni, beginnt am 7. Juni. c) Sommerferien (während welcher alle Hausschüler ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben): Die Schule schließt am 4- Juli, beginnt am 9. August. d) Herbstferien: Die Schule schließt am 2S. September, beginnt am 16. Oktober. e) Weihnachtsferien; Die Schule schließt am 22. Dezember, beginnt am 8. Januar 1907. 3. Wiederholt machen wir zur Vermeidung vou beiderseitigen Unannehmlichkeiten die Angehörigenunserer Hausschüler auf unsere „Bedingungen für die Aufnahme von Pensionärenu aufmerksam. Namentlich bitten wir gefälligst zu beachten: a) Der Austritt ist nur bei Schluß eines Schulsemesters, also am 1. April und am 1. Oktober, zulässig und muß mindestens drei Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Anstalt berechtigt, die bis zum Schlüsse des nächstfolgenden Schulhalbjahres laufende Pension einzuziehen. b) Die Angehörigen haben die betr. Beträge nicht vor Empfang der halbjährigen Rechnung, dann aber spätestens innerhalb 14 Tage einzusenden (S. 9). c) Alle Geldsendungen an die Schüler sind untersagt (S. 11), d) Kleidungsstücke und Wäsche dürfen nur an den Hausvater gesandt werden (S. 11). e) Zu den Feier- und Geburtstagen ist e& gestattet, daß die Knaben vom Hause Kuchen oder Obst (aber keine Nüsse!) erhalten und dies unter gleicher Beteiligung der Familien-Mitglieder verzehren; dergleichen Sendungen zu anderen Zeiten sind untersagt und werden sofort an die betr. Absender zurückgeschickt. Andere Eßwaren, wie Fleisch, Wurst und dergl., dürfen überhaupt nicht geschickt oder mitgebracht werden (S. 12). 4. Wir richten die dringende Bitte an die Angehörigen unserer Pensionäre und Freizöglinge, Wäsche und Kleidungsstücke jeder Art, die sie einsenden oder den aus den Ferien zurückkehrenden Schülern mitgeben, nicht nur gehörig zu zeichnen, sondern auch mit der diesen von der Schule gegebenen Ordnungs-(Garderobe)-Nu min er schon zu Hause ausnahmslos zu versehen. Nur so können unliebsame Verwechslungen und Verluste der unsern Schülern gehörigen Sachen vermieden werden. Seesen, 20. März 1906. Philippson.