Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1904-1905
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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22 VII. Benachrichtigungen. 1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 12. April 1904, vormittags 8 Uhr. 2. Nach der von Herzogl. Öber-Schul-Kommission gonohmigton Ferien-Ordnung wird das Schuljahr 1904/05 folgende Ferien haben: a) Oster ferien: Die Schule schließt am 26. März, beginnt am 12. April, b) Pfingsten: Die Schule schließt am 19. Mai, beginnt am 2G, Mai. c) Sommer ferien (während welcher alle Hausschüler ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben): Die Schule schließt am 29. Juni, beginnt am 4. August. d) Herbst ferien; Die Schule schließt am 30. September, beginnt am 18. Oktober. e) Weihnachtsferien: Die Schule schließt am 21. Dezember, beginnt am 5. Januar 1905. 3. Wiederholt machen wir zur Vermeidung Ton beiderseitigen Unannehmlichkeiten die Angehörigen unserer Hausschüler auf unsere „Bedingungen für die Aufnahme von Pensionären ü aufmerksam. Namentlich bitten wir gefalligst zu beachten: a) Der Austritt ist nur bei Schluß eines Schulsemesters, also am 1. April und am L Oktober, zulässig und muß mindestens 3 Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt wenden; andernfalls ist die Anstalt berechtigt, die bis zum Schlüsse des nächst folgenden Schul halbjahres laufende Pension einzuziehen. ^b)Die Angehörigen haben die betr. Betrage nicht vor Empfang der .halbjährigen Rechnung, dann aber spätestens innerhalb 14 Tage einzusenden (S, 9). c) Alle Geldsendungen an die Schüler sind untersagt (S. 11). d) Kleidungsstücke und Wäsche dürfen nu r an den Haus va t er gesandt werden (S. 11). e) Zu den Feier- und Geburtstagen ist es gestattet, daß die Knaben vom Hause Kuchen oder Obst (aber keine Nüsse!) erhalten und d*e$ unter gleicher Beteiligung der Familien-Mitglieder verzehren; dergleichen Sendungen zu anderen Zeiten sind untersagt und werden sofort an die betr. Absender zurückgeschickt. Andere Eßwaren, wie Fleisch, Wurst und dergl.T dürfen überhaupt nicht geschickt oder mitgebracht werden (S. 12). 4. Wir richten die dringende Bitte an die Angehörigen unserer Pensionäre und Freizöglinge, Wäsche und Kleidungsstücke jeder Art, die sie einsenden oder den aus den Ferien zurückkehrenden Schülern mitgeben, nicht nur gehörigzu zeichnen, sondern auch mit der diesen von der Schule gegebenen Ordnungs- (Garderobe)-Nu mm er schon zu Hauso ausnahmslos zu versehen. Nur so können unliebsame Verwechslungen und Verluste der unseren Schülern gehörigen Sachen vermieden werden. Seesen, 15. März 1904. Philippson,