Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1904-1905
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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20 VII. Benachrichtigungen. 1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 2. Mai 1905, vormittags 8 Uhr. 2. Nach der von Herzogl. Ober-Schul-Kommission genehmigten Ferien-Ordnung wird das Schuljahr 1905/06 folgende Ferien haben: a) Osterferien: Die Schule schließt am 15. April, beginnt am 2. Mai. h) Pfingsten: Die Schule schließt am 8. Juni, beginnt am 15. Juni, c) Sommerferien (während welcher alle Hausschüler ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben): Die Schule schließt am 28. Juni, beginnt am 3. August. d) Herbstferien: Die Schule schließt am 29. September nachm., beginnt am 17. Ottober. e) Weihnachtsferien: Die Schule schließt am 20. Dezember, beginnt am 4. Januar 1906. 3. Wiederholt machen wir zur Vermeidung von beiderseitigen Unannehmlichkeiten die Angehörigen unserer Hausschüler auf unsere „Beugungen für die Aufnahme von Pensionären" aufmerksam. Namentlich bitten wir gefälligst zu beachten: a) Der Austritt ist nur bei Schluß eines Schulsemesters, also am 1. April und am 1. Oktober, zulässig und muß mindestens drei Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt werdenandernfalls ist die Anstalt berechtigt, die bis zum Schlüsse des nächst folgenden Schulhalbjahres laufende Pension einzuziehen. b) Die Angehörigen haben die betr. Beträge nicht vor Empfang der halbjährigen Rechnung, dann aber spätestens innerhalb 14 Tage einzusenden (S. 9), c) Alle Geldsendungen an die Schüler sind untersagt (S. 11). d) Kleidungsstücke und Wäsche dürfen nurandenHausvater gesandt werden (S. 11). e) Zu den Feier- und G-eburtstagen ist es gestattet, daß die Knaben vom Hause Kuchen oder Obst (aber keine Nüsse!) erhalten und dies unter gleicher Beteiligung der Familien-Mitglieder verzehren; dergleichen Sendungen zu anderen Zeiten sind untersagt und werden sofort an die betr. Absender zurück geschickt. Andere Eßwaren, wie Fleisch, Wurst und dergl., dürfen überhaupt nicht geschickt oder mitgebracht werden (S. 12). 4) Wir richten die dringende Bitte an die Angehörigen unserer Pensionäre und Freizöglinge, Wäsche und Kleidungsstücke jeder Art, die sie einsenden oder den aus den Ferien zurückkehrenden Schülern mitgeben, nicht nur gehörig zu zeichnen, sondern auch mit der diesen von der Schule gegebenen Ordnungs-(Garderobe)-Nummer schon zu Hause ausnahmslos zu versehen, Nur so können unliebsame Verwechslungen und Verluste der unseren Schülern gehörigen Sachen vermieden werden. Seesen, 20. März 1905. Philippson.