Mannheim
Compact Memory

Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz · 1902-01-01 · Heft 1 · page 19

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
Volume
1902-1903
Issue
Heft 1
Date
1902-01-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3504366-3504409-3504410--543-3524757
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

20 VII. Benachrichtigungen. 1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 21, April 1903, vormittags 8. Uhr. 2. Nach der von Herzogl. Ober-Schul-Kommission genehmigten Ferien-Ordnung wird das Schuljahr 1903/04 folgende Ferien haben: a) Oster ferien: Die Schule schließt am 4. April, beginnt am 21. April.. b) Pfingsten: Die Schule schließt am 29. Mai, beginnt am 4. Juni. c) Sommerferien (während welcher alle Hausschüler ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben): Die Schule schließt am 1. Juli, beginnt am 6, August. d) Herbstferien: Die Schule schließt am 30. September, beginnt am 16, Oktober* e) Weihnachtsferien: Die Schule schließt am 11), Dezember, beginnt am 5. Januar 1904. 3. "Wiederholt machen wir zur Vermeidung von beiderseitigen Unannehmlichkeiten die Angehörigen unserer Hausschüler auf unsere „Bedingungen für die Aufnahme von Pensionärenu aufmerksam. Namentlich bitten wir gefälligst zu beachten: a) Der Austritt ist nur bei Schluß eines Schulsemesters, also um 1. April und am 1. Oktoberj zulässig und muß mindestens 3 Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Anstalt berechtigt, die bis zum Schlüsse des nächst folgenden Schulhalbjahres laufende Pension einzuziehen. b) Die Angehörigen haben die betr. Beträge nicht vor Empfang der halbjährigen Rechnung, dann aber spätestens innerhalb 14 Tage einzusenden (S. 9). c) Alle Geldsendungen an die Schüler sind untersagt (S, 11). d) Kleidungsstücke und Wäsche dürfen nurandenHausvater gesandt werden (S. 11). e) Zu den Feier- und Geburtstagen ist .es gestattet, daß die Knaben vom Hause Kuchen oder Obst (aber keine Nüsse!) erhalten und dies unter gleicher Beteiligung der Familien - Mitglieder verzehren; dergleichen Sendungen zu anderen Zeiten sind untersagt und werden sofort an die betr. Absender zui'ückgeschickt. Andere Eßwaren, wie Fleisch, Wurst und dergl.. dürfen überhaupt'nicht geschickt oder mitgebracht werden (S. 12). 4. Wir richten die dringende Bitte an die Angehörigen unserer Pensionäre und FrerzÖglinge, Wäsche und Kleidungsstücke jeder Art, die sie einsenden oder den aus den Ferien zurückkehrenden Schülern mitgeben, nicht nur gehörig zu zeichnen, sondern auch mit der diesen von der Schule gegebenen Ordnungs- (Garderobe)-Nummer schon zu Hause ausnahmslos zu versehen. Nur so können unliebsame Verwechslungen und Verluste der unseren Schülern gehörigen Sachen vermieden werden. Seesen 15. Marz 1903. Philippson.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.