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Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz · 1899-01-01 · Heft 1 · page 17

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Journal
Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
Volume
1899-1900
Issue
Heft 1
Date
1899-01-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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IRI
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18 VII. Benachrichtigungen. 1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 24. April 1900, vormittags 8 Uhr. 2. Als Aufnahme- und bezw. Prüfungstermin für neu eintretende Hausschüler ist Montag, der 28. April, von 8 Uhr vormittags an, festgesetzt. 3. Nach der von Herzogl. Ober-Schulkommission genehmigten Ferien-Ordnung wird das Schuljahr 1900/1901 folgende Ferien haben: a) Osterferien: Die Schule schliesst am 7. April, beginnt am 24* April; b) Pfingstferien: Die Schule schliesst am 1. Juni, beginnt am 7. Juni; c) Sommerferien (während welcher alle Hausschüler ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben): Die Schule schliesst am 4. Juli, beginnt am 9. August; d) Herbstferien: Die Schule schliesst am 29. September, beginnt am 18. Oktober; e) W e i h n a ch t s f e r i e n: Die Schule schliesst am 22.Dezember, beginnt am 8. Januar 1901. 4. Wiederholt machen wir zur Vermeidung von beiderseitigen Unannehmlichkeiten die Angehörigen unserer Hausschüler auf unsere „Bedingungen für die Aufnahme von Pensionärenu aufhierksam. Namentlich bitten wir gefälligst zu beachten: a) Der Austritt ist nur bei Schluss eines Schulsemesters, also am 1. April und am 1. Oktober, zulässig und muss mindestens 3 Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Anstalt berechtigt, die bis zum Schlüsse des nächst folgenden Schulhalbjahres laufende Pension einzuziehen, zu deren Erstattung die betreffenden Angehörigen unter Yerzichtleistimg auf jeden Einwand verpflichtet sind (S. 10). b) Die Angehörigen haben die betr. Beträge nicht vor Empfang der halbjahrlichen Rechnung, dann aber spätestens innerhalb 14 Tage einzusenden (S. 9). c) Alle Geldsendungen an die Schüler sind untersagt (S. 11)../; .?:.^viv d) Kleidungsstücke und Wäsche dürfen nur a n d en H aus va t er gesandt werden (S. 11\ e) Zu den Feier- und Geburtstagen ist es gestattet, dass die Knaben vom Hause Kuchen oder Obst (aber keine Nüsse!) erhalten und dies unter gleicher Beteiligung der Familien-Mitglieder verzehren; dergleichen Sendungen?a\ anderen Zeiten sind untersagt und werden sofort an die betr. Absender zurückgeschickt. Andere Esswaren, wie Fleisch, Wurst und dergh, dürfen überhaupt nicht geschickt oder mitgebracht werden (S. 12). 5. Wir richten die dringende Bitte an die Angehörigen unserer Pensionäre und Freizöglinge, Wäsche und Kleidungsstücke jeder Art, die sie einsenden oder den aus den Ferien zurückkehrenden Schülern mitgeben, nicht, nur gehörig zu zeichnen, sondern auch mit der diesen von der Schule gegebenen Ordnungs-(Crarderobe)-Nummer schon zu Hause ausnahmslos zu versehen. Nur so können unliebsame Verwechslungen und Verluste der unseren Schülern gehörigen Sachen vermieden werden. Seesen, 31. März 1900. Philippson.

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