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Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz · 1894-01-01 · Heft 1 · page 16

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Journal
Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
Volume
1894-1895
Issue
Heft 1
Date
1894-01-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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37 Mit herzlichem Dank quittieren wir hiermit für diese reichen Spenden und hoffen, dass das durch sie gegebene gute Beispiel auch im neuen Jahre zu vielfacher Nacheiferung anregen werde. Namentlich die beiden letztgenannten Stiftungen bleiben mit ihren Erträgnissen noch immer hinter den an sie gestellten dringenden Anforderungen weit zurück; kein Freund der Anstalt, insbesondere keiner unserer alten Zöglinge sollte bei geeigneter Gelegenheit es unterlassen, durch kleinere oder grossere Gaben die im Verhältnis zu den verfolgten humanen Zwecken noch so geringen uns zur Verfügung stehenden Mittel zu vermehren und dadurch seiner Anhänglichkeit an die Jacobson-Schule den passendsten Ausdruck zu verleihen. VII. Benachrichtigungen. 1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 23. April 1895, vormittags 8 Uhr. 2. Als Aufnahme- und bezw. Prüfungstermin für neu eintretende Hausschüler ist Montag, der 22. April, von 8 Uhr vormittags an, festgesetzt. 3. Nach der von Herzogl. Ober-Schulkoinraission genehmigten Ferien-0rdnung wird das Schuljahr 1895/96 folgende Ferien haben: a. Osterferien: Die Schule schliesst am 6. April, beginnt am 23. April; b. Pfingstferien: Die Schule schliesst am 31. Mai; beginnt am 6, Juni; c) Sommerferien (während welcher alle Hausschüler ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben): Die Schule schliesst am 3. Juli, beginnt am 8. August; d) Herbstferien; Die Schale schliesst am 26, September, beginnt am 15. Oktober; e) Weihnachtsferien: Die Schule schliesst am 21. Dezember, beginnt am 7. Januar 1896. 4. Wiederholt machen wir zur Vermeidung von beiderseitigen Unannehmlichkeiten die Angehörigen unserer Hausschüler auf unsere Bedingungen lür die Aufnahme von Pensionären" aufmerksam. Namentlich bitten wir gefälligst zu beachten: a) Der Austritt ist nur bei Schluss eines Schulsemesters, also den 1. April und den h Oktober, zulässig und ranss mindestens 3 Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt werden; andern falls ist die Anstalt berechtigt, die fällige halbjährliche Pension einzuziehen, zu deren Erstattung die betreifenden Angehörigen unter Verzichtleistuug auf jeden Einwand verpflichtet sind (S. 7), b) Die Angehörigen haben die betr. Beträge nicht vor Empfang der halbjährlichen Rechnung, dann aber spätestens innerhalb Ii Tagen einzusenden (S. 6). c) Aile Geldsendungen an die Schüler sind untersagt (S. 7). m d) Kleidungstücke und Wäsche dürfen nur an den Hausvater gesandt werden (S. 8), e) Zu den Feier- und Geburtstagen ist es gestattet, dass die Knaben vom Hause Kuchen oder Obst (aber keine Nüsse!) erhalten und dies unter gleicher Beteiligung der Familien-Mitglieder verzehren; dergleichen Sendungen zu anderen Zeiten sind un t e r s ag t und werden sofort an die betr. Absender zurückgeschickt. Andere Esswaaren, wie Fleisch, Wurst und dergl, dürfen überhaupt nicht geschickt (oder mitgebracht) werden (ib.). 5. Wir richten die dringende Bitte an die Angehörigen unserer Pensionäre und Frei- Zöglinge, Wäsche und Tv 1 eidungsstiicke j eder Art, die sie einsenden oder den aus 3

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