Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1893-1894
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1893-01-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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22 VIII. Benachrichtigungen. 1. Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch, den 28. März 1894, vormittags 8 Uhr. 2. Als Aufnahmenncl bezw. Prüfungstermin für neu eintretende Hausschüler ist Dienstag, der 27. März, von S Uhr vormittags an, festgesetzt. 3. Nach der von HerzogL Ober-Schulkommission genehmigten Ferien-Ordnung wird das Schuljahr 1894/95 folgende Ferien haben: a) 0 s t e r fe ri e n, «.christliche: Die Schule schliesst am 21. März, beginnt am 28. März; jüdische: „ „ .. ,. 19. April, „ „ 1. Mai; b) Pfingstf erien: Die Schule schliesst am 11. Mai, beginnt am 17. Mai; c) Sommerferien (während welcher alle Hausschüler ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben): Die Schule schliesst am 4. Juli, beginnt am 9, August; d) Herbstferien: Die Schule schliesst am 29. September, beginnt am 18. Oktober; e) W eihnach tsferi en: Die Schule schliesst am 22. Dezember, beginnt am S. Januar 1895. 4. Wiederholt machen wir zur Vermeidung von beiderseitigen Unannehmlichkeiten die Angehörigen unserer Hausschüler auf unsere „Bedingungen tur die Aufnahme von Pensionären" aufmerksam. Namentlich bitten wir gefälligst zu beachten: a) Der Austritt ist nur bei Schluss eines Schulsemesters, also den 1. April und den 1. Oktober, zulässig und muss mindestens 3 Monate vorher dem Direktor schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Anstalt berechtigt, die fällige halbjährliche Pension einzuziehen, zu deren Erstattung die betreffenden Angehörigen unter Verzichtleistung auf jeden Einwand verpflichtet sind (pag. 7). b) Die Angehörigen haben die resp. Beträge nicht vor Empfang der halbjährlichen Eechnung, dann aber spätestens innerhalb 14 Tage einzusenden (pag. 6). c) Alle Geldsendungen an die Schüler sind untersagt (pag. 7.) d) Kleidungsstücke und Wäsche dürfen nur an den Hausvater gesandt werden (pag. 8). e) Zu den Feier- und Geburtstagen ist es gestattet dass die Knaben vom Hause Kuchen oder Obst (aber keine Nüsse!) erhalten und dies unter gleicher Beteiligung der Familien- Mitglieder verzehren; dergleichen Sendungen zu ander en Zei ten sind untersagt und werden sofort an die betr. Absender zurückgeschickt. Andere Esswaaren, wie Fleisch, Wurst und dergl., dürfen üb e rh a u p t nicht geschickt (oder mitgebracht) werden (ib.). o. Wir richten die dringende Bitte an die Angehörigen unserer Pensionäre und Freizöglinge, Wäsche und K1 e i dung s st ü ck e j ed e r Art, die sie einsenden oder den aus den Ferien zurückkehrenden Schülern mitgeben, nicht nur gehörig zu zeichnen, sondern auch mit der diesen von der Schule gegebenen Ordnungs-(Garderobe-) Nummer schon zu Hause ausnahmslos zu versehen. Nur so können unliebsame Verwechslungen und Verluste der unseren Schülern gehörigen Sachen vermieden werden, 6. Laut Beschlusses des Kuratoriums vom 17. Januar d. J. und nach dem Vorgange aller gleichartigen Schulen in Preussen und Braunschweig wird von Ostern d, J. an das jährliche Schulgeld für ortsangehörige Stadls chüler von Mk. 72 auf Mk. SO, im voraus zahlbar in vierteljährlichen Beträgen zu Mk. 20, erhöht.