Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Journal
- Bericht über die Jacobson-Schule, Realschule mit (Reform-)Realprogymnasium (nach dem Frankfurter Lehrplan) zu Seesen am Harz
- Volume
- 1892-1893
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1892-01-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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berg aus Stettin Mk« 25; Herr Jul. M. Isenstein aus Hannover Mk. 18,35; Herr Bonas aus London Mk, 24, 23; Herr S. Solinger aus Brandenburg Mk. 10. — Das angelegte Kapital hat sich um Mk. 600 3°/o Deutsche üeicksanleihe vermehrt; sein Nominalwert betragt am 1, Januar 1893 Mk. 2750; bar vorhanden sind ausserdem Mk. 51, 12. — Den freundlichen Gebern obiger Spenden sind wir zu herzlichem Dank verpflichtet. Möge ihr Beispiel auch andere Freunde der Anstalt, insbesondere unsere alten Zöglinge und die Angehörigen unserer gegenwärtigen Schüler anregen f dass sie bei geeigneter Gelegenheit durch Zuwendung kleinerer oder grösserer Summen die humanen Zwecke namentlich der beiden letztgenannten Stiftungen zu forden gedenken! Wir werden fernerhin an dieser Stelle darüber quittieren. VV; \-'M' :^f's^.- \;\ VIII. Benachrichtigungen. m* ■ * 1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 11. April 1893 vormittags 8 Uhr. 2. Als Aufnahme- und bezw. Prüfurigstermin für neu eintretende Hausschüler ist Montag, der 10. April, von 8 Uhr vormittags an, festgesetzt. 3. Nach der von Herzogl. Ob er-Schulkommission genehmigten Ferien-Ordnung wird das Schuljahr 1893/94 folgende Ferien haben : a) Osterferien: Die Schule schliesst am 25. März, beginnt am 11. April; ^v b) Pfingstferien:?; n „ „ 19. Mai, ,? w 25. Mai; c) Sommerferien (während welcher alle Hausschüler ausnahmslos die Anstalt zu verlassen haben) : Die Schule schliesst am 28. Juni, beginnt am 3. August; d) Herbstferien: Die Schule schliesst am 30. September, beginnt am 17. "Oktober; e) Weihnachtsferien: Die Schule schliesst am 20. Dezember, beginnt am 4. Januar 1894. 4. Wiederholt machen wir zur Vermeidung von beiderseitigen Unannehmlichkeiten die Angehörigen unserer Hausschüler auf unsere nBedingungen für die Aufnahme von Pensionären" aufmerksam. Namentlich bitten wir gefälligst zu beachten: . .' ■ j i>'.:.'■ ■ a) Der Austritt ist nur bei Schluss eines Schulsemesters, also den ersten April und den ersten Oktober, zulässig und muss mindestens 3 Monate vorher dem Direktor oV schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Anstalt berechtigt, die fällige halb- —:. jährliche Pension einzuziehen, zu deren Erstattung die betreifenden Angehörigen unter Verzichtleistung auf jeden Einwand verpflichtet sind (pag. 7). b) Die Angehörigen haben die resp. Beträge nicht vor Empfang der halbjährlichen Rechnung, dann aber spätestens innerhalb 14 Tage einzusenden (pag. 6)* ^r'.rrc) Alle Geldsendungen an die Schüler sind untersagt (pag. 7). d) Kleidungsstücke und Wäsche dürfen nur an den Hausvater gesandt werden;= (pag. 8). ■' -,.. :~r -.^v; , -:*'•'■ .-V^J^zYY< ■ ". ~ ■ ■ [j> V V c) Zu der Feier- und Geburtstagen ist es gestattet, dass die Knaben vom Hause Kuchen . oder Obst (aber keine Nüsse!) erhalten und dies unter gleicher Beteiligung der ^Ji^TT Familien-Mitglieder verzehren; dergleichen Sendungen zu anderen Zeiten <. ^- c'li'o