KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1911-1912
- Issue
- Heft 8 (1.5.1912)
- Date
- 1912-05-01
- Page
- Seite 162 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Posen. Am 16. März versammelten sich hier die K. C.er unserer Provinz zum Landeskonvent des - Provinzia lverbaudes. Es wurde über die Arbeit des vergangenen Geschäftsjahrs berichtet und neue Anregung für die Ausgestaltung der Wirksamkeit des Verbandes und die Förderung der K. C. Interessen in unserer Provinz gegeben. Der bisherige Vorstand wurde wiedergewählt. Am Abend fand eine Kneipe statt, bei der wir eine große Zahl von Herren aus der Philisterschaft unserer Stadt unb Keilfüxe begrüßen konnten. Die Farben aller K. C. Verbindungen waren vertret n und gaben der Kneiptafel ein buntes stimmungsvolles Bild. Dr. Bernhard (Lieariae) sprach in der Tendenzrede über Geschichte und Bedeutung des K. C und den Inhalt und Sinn seiner Idee. Von den Gästen ergriffen die Vertreter des Zentralvereins, der Anncilia Loge (U. O. B. V.) und des Posener Turnerbundes das Wort. Sie sowie einige andere Herren versicherten uns ihrer Sympathie und der Anerkennung unserer Bestrebungen. Eine gemütliche Fidulnär schloß den feucht-fröhlich verlaufenen Abend m Mlraöemische Nachrichten. -d <b i§in Weichsgerichts-Irteit üöer die Hlechtssteisung der A. K. H.*) Durch Urteil vorn 3. Januar d. Js. (abgedr. in der Jur. Wach. Schr. 1912. <3.3393) hat das Reichsgericht Rechtsgrundsätze über allgemein interessierende studennsche Fragen aufgestellt. Es lag folgender Sachverhalt zu Grunde. Am 12. September 11)09 hatte der Kläger seinen Austritt aus dem Corps, dessen A. H.-Verband er angehörte, erklärt. Durch Beschluß des außerordentlichen Alten Herrn-Konvents des Corps vom 23. Rov. 1909 wurde über den .Kläger wegen wissentlicher Verletzung des Ehrenworts die perpelueüe Dimission unter Absprechung der Satisfaklionsfähigkeir verhängt. Das Reichsgericht hat dem Klageanträge dahtn stattgegeben, daß dieser Beschluß satzungswidrig und daher rechtsungiltig sei. Es führt folgendes aus: Das Corps ist ein nicht-rechtsfähiger Verein, auf den gemäß $ 54 Bürg. Ges. B. die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung finden. Danach ist die rechtliche Grundlage in $ § 724, 723 Bürg. Ges. B. gegeben. Gemäß diesen Bestimmungen steht aber der Austritt (Kündigung) jedem Alten Herrn jederzeit zu. gleichviel, ob man die Zugehörigkeit zu einem Corps als auf Lebenszeit (unbestimmte Zeit) eingegangen ansieht oder nicht. Würde man in den Satzungen des Corps ein Verbot des eins itigen Austritts zu finden haben, so würde dieses wegen Verstoßes gegen 723 Bürg. Ges. B., der zwingende Vorschrift ist, unverbindlich sem. Gegen eine dem Verein nicht mehr angehörige Person kann aber der Verein keilte Gerichtsbarkeit mehr ausüben. Damit erweist sich der erst nach dem Austritt des Klägers gegen diesen ergangene Beschluß des Corps als rechtsungiltig. Dr. M. B. *) Wir kommen auf das Urteil noch zurück. Die Redaktion. München. -Nur; vor Beginn dm Weihnnchtsfcrien hatte die Mnnd-erier Jreie Stiidenlrn'dmsl eine Studenten Versammlung einbrrusen, uni di? d ■: Gründung eines ,.\H llge m c i n e u 31 u i> e » t e n a u v 1 ü u f f c s" an _ den hiesigen •VuKlddmieu in die Wege leiten ndlie. Das Referat hatte der Rektor der Technischen -SjuHlifutu:1 Prof. Or. <^i'tic6jcr übernommen; fiiv eine unpaneiische Leitung der Verband' lungen bürgte der Vorsitz des ttnir». 'l-ior. Dr. v. Arnrra. Ter Referent legte in beredten Won.:! die Rotwendigkeit eines Stndentrnaiissdmsse > dar nnv m inchte eindringlich, inan falle — um nicht mm oornbernu die Gründung zu vereiteln — bei den gemeinschaftlich'.!! Verhandlungen der Inkorporierten nnd Riditiiiturpori'.'Nmi vor allem weitgehende Toleranz üben. Ein Gegen W'. zwischen diesen beiden großen Gruppen sei nun einmal vorhanden, und ün Interesse beider sei daher geboten, daß man sich auf halbem Wege entgegeukonune. An da-, Referat fchlvfr sich eine Diskussion.' Innächst ivnrde der Antrag, einen „A. Sk.--A." zu gründen, angenommen. Tie weitere Debatte drehte fiel) um die Art inifrr Zusammensetzung. Einige Ireistudenten sprachen sich für das Einkammersystem aus in dem Sinne, daß dieKammer ans 'Proportionalwahlen hervorgehen solle. Ein nach dieser Richtung hin eingebrachter 'Antrag fand jedoch nicht d'e Zustimmung der Versammlung. Ta man such and) im weiteren Verlauf der Diskussion über die Jusammein'et'.nng des Ausschusses nicht zu einigen vermochte, so wurde beschlossen, das; zunächst einmal Inkorporierte und Rirtninkorporierte getrennt beraten sollten und daß darauf nochmals eine große gemeinschaftliche Versammtnng fiuit„untH>en habe. — lieber den rveiteren Verlauf der Verhau.slungen werden wir berichten. g Aas deutsche Stndcnlenvnch. l's ergeht wiederum der Ausruf zur Schassnug eines deutschen Studentenbuches 1913. Das Studenten buch soll lein politisches Denkmal für das Jahr 1813 bilden, sondern es gibt die hundertste Wiederlehr des Befreiungsjnhres nur Veranlassung, die gesamte Studentenschaft deutscher Zunge. in Erinnerung an die ruhmreichen Taten ihrer ehemaligen Kommilitonen, zu besonderem Rachdenken über die eigene Generation anznregen. Das Ctudeutenbnch soll also ein Bild aller (Tegenwartsströmutlgen und -beweg» ngen werden, die Herz und Haupt der jetzigen akudemijcheu Jugend erfüllen. Es soll das gesamte geistige 2eben einer akademischen Generation des XX. Jahrhunderts widerspiegeln. Ein derartiges Buch darf sich selbstverständlich nicht auf die üblichen lyrischen und novellistischen Beiträge studentischer