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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1888-01-01 · 1888 · page 52

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1888
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 52)
Language
German
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IRI
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— 18 — gessen sein, dass jedes passende Schriftwerk ausser sprachlichen Erscheinungen auch noch Bildungsstoff anderer Art für Verstand und Gemüt bietet, der gleichfalls in angemessener Weise nutzbar zu machen ist. Der Lehrer wird sich also bei den ihm nötig scheinenden Erklärungen und Zergliederungen nicht blos auf das Sprachliche beschränken dürfen, sondern wird auch dem sachlichen Inhalte seine Aufmerksamkeit zu schenken haben. — Dabei aber inuss er sich stets bemühen, schon im Interesse der Zeitersparnis im Erklären das rechte Mass zu halten. Oberster Grundsatz ist, nicht mehr und nicht weniger zu erklären als unbedingt notwendig ist. Denn wer das Ganze verstehen soll, muss zuerst das Einzelne verstehen. Andererseits darf das Ganze nicht so zerpflückt werden, dass der Schüler schliesslich nur noch Bruchstücke vor sich hat. Schon von der untersten Klasse an muss der Schüler angehalten werden, korrekt und sinngemäss zu lesen. Das Erstere wird erreicht, wenn man darauf hält, dass er langsam, laut, deutlich und in möglichst dialektfreier Aussprache lese. Das sinngemässe Lesen wird nur möglich, wenn der Schüler versteht, was er liest. Es wird also eine Erläuterung durch den Lehrer oder eine häusliche Vorbereitung oder beides vorhergehen müssen. Ist diese Bedingung erfüllt, so wird der Schüler den Text auch richtig zu übersetzen wissen. Je älter er ist, um so höhere Ansprüche müssen an die Korrektheit und Geläufigkeit des deutschen Ausdruckes gestellt werden. Es braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden, dass, wenn die Forderung einer korrekten und geläufigen Übersetzung dauernd aufrecht erhalten wird, die sich daraus ergebende Gewandtheit im Ausdrucke auch dem deutschen Unterrichte in nicht unbedeutendem Masse zu gute kommen muss. Sexta. Am Ende des 2. Semesters empfiehlt es sich, hin und wieder schon ein kleineres zusammenhängendes Stück in der Klasse zu lesen und dies dann in der Schule auswendig lernen zu lassen. Leichte französische Fragen können im unmittelbaren Anschluss an das Erlernte schon französisch beantwortet werden. Doch ist bei dieser Lektüre vor allem das Zuviel zu vermeiden, da es den Schüler wegen der vielen unbekannten Formen leicht verwirrt. (Kanon siehe oben D. 2.) Qninta. Auf dieser Stufe erfordert die Lektüre ein grösseres Augenmerk. Daher werden eine ganze Reihe der Lesestücke am Ende des Lehrbuches mit den Schülern durchgenommen. Die Vokabeln werden diktiert und von den Schülern auswendig gelernt. Unbekannte Verbalformen werden mit der Ableitung' vom Infinitiv kurz erläutert. — Von diesen Stücken sind einzelne auswendig zu lernen. (Kanon s. oben D. 2.) Quarta. Die Lektüre muss auch in IV in der Klasse vorbereitet werden, indem der Lehrer die Aufgabe vorliest und alle noch nicht bekannten Formen erklärt. Von den Vokabeln sind den Schülern schon in der Stunde vermittelst mehrfachen Lesens und Abfragens möglichst viele einzuprägen. In der folgenden Stunde ist darauf zu halten, dass der Schüler das Stück iiiessend übersetzen kann. Die Vokabeln werden abgefragt. Die vom Deutschen abweichenden Redewendungen lässt man in ein besonderes Heft einschreiben und lernen. Ist so das Stück gehörig durchgenommen, so wird es zur Übung in der Aussprache im Zusammenhange gelesen und sein Inhalt französisch abgefragt. Von Zeit zu Zeit werden einzelne passende prosaische und poetische Stücke auswendig gelernt. (Kanon s. oben D. 2.)

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