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Der israelitische Volkslehrer · 1852-01-01 · Heft 1 (Januar 1852) · page 16

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
2 (1852)
Issue
Heft 1 (Januar 1852)
Date
1852-01-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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16 Bericht über die Rabbiner-Witttven- und Waisenkasse eifrig sich gngelegen sein lassen. Am 27. Januar 1848 erließen sie ein Rundschreiben an ihre deutschen College«, um deren Interesse für eine „Angelegenheit, die, frei von allen Separat- und Parteizwecken, Jeden in seinen heiligsten Pflichten und innigsten Beziehungen des Herzens so tief berührt," in Anspruch zu nehmen. Die zustimmenden Erklärungen liefen zahlreich ein, und der baldigen Begründung konnte mit Hoffnung entgegen gesehen werden. Da kam der große Schaltmonat Februar mit seinem folgenden Halljahre; die Posaune erdröhnte durch's Land, und Alles, was nicht auf die Umgestaltung der bürgerlichen Zustände Bezug" hatte, mußte brach liegen. Auch unsere Angelegenheit hielt eine zweijährige Feier. Im Juli 185V ward die Sache wieder aufgenommen. Am I. und 2. dieses Monats fand eine Versammlung von Rabbinern dahier statt, denen die beiden Obenerwähnten einen Statuten-Entwurf zur Begutachtung vorlegten, der mit Eifer und Umsicht geprüft wurde, worauf die Sache einem p r ovisorischen Co mite, bestehend aus fünf Männern, nämlich den beiden Rabbinern zu Frankfurt a. M. und Offenbach, und drei israelitischen Gemeindemitgliedern der erstgenannten Stadt, den Herren Consul B. H. Goldschmidt, Kaufmann Louis Lotmar und Advokaten vr. Manhayn, übergeben wurde. Nach erlassener Aufforderung vom 2. Juli zahlten 31 Rabbiner einen Vorschuß von in Summa fl. 54.15 kr. zur Bestreitung der laufenden Kosten. Der Statuten-Entwurf wurde nun gedruckt, dann in der allgemeinen Zeitung des Judenthums zu weiterer Kundgebung gebracht, und endlich, von einem Rundschreiben begleitet, an die im Jahre 1848 ihre Theilnahme manifestirt habenden deutschen Rabbiner versendet, mit dem Ersuchen, die vorgeschlagenen Statuten einer reiflichen Prüfung zu unterziehen und die betreffenden Bemerkungen dem Comitö zu notificiren. Diese nothwendige Maßregel, da den entfernt wohnenden Teilnehmern weder die Reise hierher noch ein Sichergeben in die hier gefaßten Beschlüsse zugemuthet werden konnte, nahm eine geraume Zeit in Anspruch. Die eingegangenen Bemerkungen wurden von dem Comite zusammengestellt und in Erwägung gezogen. Auf den 8. Juli'1851 ward nun, nachdem die im Statuten-Entwurf festgesetzte Anzahl von

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