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Der Israelit · 1892-03-14 · Heft 21 (14.3.1892) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 21 (14.3.1892)
Date
1892-03-14
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXIII Jahrgang. Zweite Beilage ju m 21 des «Israelit." Großh erzog IV. Mainz, 13. März. Unsere Purimfreude wurde von einem herben Schmerze verdunkelt, an dem Tage, der einst den Juden Rettung brachte, mußte ein liebevoller und edler Freund Israels von hinnen scheiden.' In der Nacht von Samstag auf Sonntag 1 Uhr, 15 Min. hat das Großherzogthum Hessen, unser engeres Vaterland, seinen geliebten Fürsten, den Großherzog Ludwig IV. durch den Tod verloren. Der Heimgegangene war 1837 gehören und bestieg 1877 den Thron. Wir betrauern in ihm den gerechten und edlen Landesherrn, den liebenswürdigen, einfachen und herzensguten Menschen, den verfassungstreuen Vater seiner Unterthanen. Von jeher war das hessische Regentenhaus den Juden wohlgesinnt; auch Ludwig IV. folgte hierin den Traditionen seiner Ahnen. Von dem Antisemitismus sagte er: „Diese ganze Bewegung ist mir ein Greuel." Dem Begründer dieser Blätter gegenüber äußerte er: „Ich werde mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln in meinem Lande diesem Unfug entgegentreten." Ludwig IV. liebte alle seine loyalen Unterthanen gleichmäßig und die von der Verfassung unseres Landes gewährte Gewissensfreiheit, die die antisemitischen Nörgler so gerne gefährden möchten, war ihm ein unantastbares Heiligthum. So möge ihm denn der himmlische Lohn zu Theil werden nach der erhabenen Lehre des Judenthums: .«an nryh pbn cr6 vn Dityn moix ’-ron „Die Frommen aller Nationen haben Antheil an der zukünftigen Welt." E r n st Ludwig, der einzige Sohn des Verstorbenen, wird nun, als Jüngling von 23 Jahren, den Thron seiner Väter besteigen. Wie er in seinen Zügen, seiner Gestalt und seinem ganzen Wesen den Sohn aus dem Hause Hessen zeigt, so wird er auch wohl in seiner Gesinnung treu bleiben den glorreichen Traditionen seiner Ahnen, den Principien der Großmüthigkeit, der Gerechtigkeit, der Milde und der religiösen Duldsamkeit. Dann wird er auch der geistige Erbe seines edlen Vaters sein, der ein deutscher Biedermann im wahren Sinne des Wortes gewesen. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. O e st e r r. - U n g a r. Monarchie: Budapest. Der Kronstädter Rabbiner Herr A. Wvzel hatte in Erfahrung gebracht, daß in den dortigen Elementarschulen die jüdischen Kinder am Sabbat und an den jüdischen Feiertagen zum Schreiben angehalten werden. Der Rabbiner wandte sich mit meine Gesuche um Abhife an das Schulinspectorat. Der Schulinspector sandte das Gesuch an das Unterrichtsministerum, welches die Bittschrift folgendermaßen erledigte: „Bezüglich des mir unterbreiteten Gesuches des Kronstädter Oberrabbiners Albert W«zel, bringe ich dem Schulinspectorate in Kronstadt Folgendes zur .ttenntnißnahnie und Darnachrichtnng: Die jüdischen Schüler, welche eine nichtjüdische Elemeittarvolksschnle besuchen, können an den nachstehenden jüdischen Feiertagen^ vom Schulbesuche befreit werden : an beiden Tagen des jüd. Neujahres; am Versöhnungslage; an den Vormittagen des ersten, zweiten und achten Tages des Laubhüttenfestes; an den Vormittagen des ersten, zweiten, siebenten und achten Tages des Osterfestes; schließlich an beiden Pfingsttagen. Erscheinen die jüdischen Schüler an diesen Feiertagen in der Schule, so kann man sie zum Schreiben, Zeichnen und Rechnen nicht zwingen. Vom Schulbesuche am Samstag kann man die jüdischen Schüler nicht befreien, doch müssen sie am Samstag in den Elementarvolksschulen vom Schreiben, Zeichnen und Rechnen enthoben werden, wenn die Eltern oder der Vormund des Kindes ein bezügliches Ansuchen an die

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