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Der Israelit · 1881-05-04 · Heft 18 (4.5.1881) · page 26

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 18 (4.5.1881)
Date
1881-05-04
Page
– (sequence 26)
Language
German
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454 Oft auch befällt solche Lehrer, von welchen eben die Rede ist — von denen gar nicht zu reden, welche an jüdischen Schulen unterrichten — eine kleinliche, höchst unmännliche Verzagtheit, die sie zurückhält, hebräischen Unterricht zu geben, weil es ihnen unanständig erscheint, beim etwaigen Erscheinen des Direktors oder Oberlehrers in der Klasse mit bedecktem Haupte betroffen zu werden. Ich glaube, daß diesem Nebel sehr leicht abzuhelfcn ist auf die höchst einfache und keinen Widerstand der Hüte oder Mützen hervorrufende Weise: beim Eintritte des Directors in die Klaffe mögen Lehrer und Schüler ihre Kopfbedeckung ganz ehrerbietig abnehmen — und man war überaus anständig und kein wahrhaft gebildeter Mann wird es sich beikommen lassen, den betr. Lehrer deßhalb nicht zu den „ Aufgeklärten " zählen zu wollen. Wenn das „Was" und das „Wie", das Unterrichts-Ziel und die llnterrichts-Methode gehörig berücksichtigt werden muß, dann ist es auch ich wiederhole es — von nicht geringer Wichtigkeit, daraus zu achten, von welchem Geiste der Unterricht, getragen wird. Daß ich nur den Geist meine, von dem Eingangs dieser Abhandlung die Rede ist und der die Lehrer erst zu wirklichen „Erhaltern der Stadt" stempelt, braucht nicht mehr dargelegt werden. Also, der echte Geist des Judenthums muß im ganzen Unterrichte herrschen, ganz im Sinne unsres Gottes, der uns Seine Gesetze gegeben, nicht um daran zu modeln und nach unsrem Geschmackc und unsrer Bequemlichkeit beliebig zu reformiren, - nein, im Sinne des heiligen Gesetzgebers sie weiter zu pffauzen und in ihrer Originalität zu erhalten. In Bezug auf dieses Letztere möge es mir zum Schlüsse noch gestattet sein, die Worte Moses Mendelssohn'^ anzuführen, jenes Mannes, der gleichsam als Schutzpatron der Reformer gelten könnte und dessen Worte man so gerne vernimmt. Ob man aber auch die folgenden als von ihm stammend willigen Ohres anhören mag? Ich möchte es bezweifeln. Aber er hat sie dennoch gesagt oder geschrieben, und sie mögen hier eine Stelle finden: „In der That sehe ich nicht ein, wie Diejenigen, die in dem Hause Jakobs geboren, sich auf irgend eine gewissenhafte Weise vom Gesetze entledigen können. Es ist uns erlaubt, über das Gesetz nachzudenken, seinen Geist zu erforschen, hier und da, wo der Gesetzgeber keinen Grund angegeben, einen Grund zu vermuthen, der vielleicht an Zeit und Ort und Umstände gebunden gewesen, vielleicht mit Zeit und Ort und Umständen verändert werden kann — wenn es dem allerhöchsten Gesetzgeber gefallen wird, uns Seinen Willen darüber zu erkennen zu geben, so laut, so öffentlich, so über alle Zweifel und Bedenklichkeit hinweg zu erkennen zu geben, als Er das Gesetz selbst gegeben hat. Solange dieses nicht geschieht, solange wir keine so authentische Befreiung vom Gesetze auszuweisen haben, kann uns unsre Vernünftelei nicht von dem strengen Gehorsam befreien, den wir dem Gesetze schuldig sind; imb die Ehrfurcht vor Gott zieht eine Grenze zwischen Spekulation und Ausübung, die (ein Gewissenhafter überschreiten darf. Darum wiederhole ich meine vorausgeschickte Protestation: Schwach und kurzsichtig ist des Menschen Auge! Wer kann sagen: Ich bin in das Heiligthum Gottes gekommen, habe das System Seiner Absichten ganz durchschaut und weiß ihnen Maß und Ziel und Grenze zu bestimmen? Ich kann vermuthen, aber nicht entscheiden, aber nicht nach meiner Vermuthung handeln. Darf ich doch in menschlichen Dingen mich nicht erdreisten, aus eigner Vermuthung und Gesetzdeutelei, ohne Autorität des Gesetzgebers oder Gesetzverwesers dem Gesetze zuwiderzuhandeln: um wie viel weniger in göttlichen Dingen? Gesetze, die mit Landeigenthum und Landeseinrichtuug in nothwendiger Verbindung stehen, führen ihre Befreiung mit sich. Ohne Tempel und Pricsterthum und außerhalb Judäa finden weder Opfer noch Reinigungsgesetz, noch priesterliche Abgabe statt, insoweit sie vom Landeigenthum abhängen. Aber persönliche Gebote, Pffichten, die dem Sohne Israels ohne Rücksicht auf Tempeldienst und Landeigenthum in Palästina auferlegt worden sind, müssen strenge nach den Worten des Gesetzes beobachtet werden, bis es dem Allerhöchsten gefallen wird, unser Gewissen zu beruhigen und die Abstellung laut und öffentlich bekannt zu machen. Hier heißt es offenbar: Was Gott gebunden hat, kann der Mensch nicht lösen". Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Wurzburg, 6. Mai. (Telegramm.) Durch Entschließung hohen Staatsministeriums wurde Herr Rabbinats-Verweser Nathan Bamberger hier als Stadt- und Districts-Rabbiner von h. Kreisregierung b e st ä t i g t. Berlin, 3. Mai. Dem „Franks. Journal" wird von hier geschrieben: „Der Kronprinz des deutschen Reiches hat von Neuem das Wort ergriffen, um seiner Antipathie gegen die antisemitischen Bestrebungen Ausdruck zu geben. Professor I>r. Baumgarten, welcher eine Broschüre wider Stöcker geschrieben und zwar als „christliche Stimmen" gegen denselben erhoben hat, ist von dem Kronprinzen mit einem Dankschreiben

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