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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 428

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 428)
Language
German
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403 wäre unsere Kopie B nach 3. Tischri 541 (1780) und vor 21. Aw 543 (1783) geschrieben. Der Vollständigkeit halber sei noch 101־ gendes über die Handschriften bemerkt, ln den Gemeindeakten B 97 Bl. 23—24 befindet sich ein deutscher Auszug aus den Statuten d. J. 1768 auf Grund eines vom Bhm. i. J. 1828 vorgelegten Buches. Vorangeht die Notiz: Das von חברת בית המדרש überreichte Buch, welches die Statuten der Gesellschaft enthalten soll, ist von Fol. 2 bis 8 in deutscher Sprache mit den gewöhnlichen jüdischen Schriftzeichen geschrieben. Der Titel des Buches (פנקס החדש) Neues Buch zeigt an, daß ein früheres Buch vorhanden war und auch mehrere Schriften, welche Verordnungen enthielten und teils abhanden gekommen, teils bei einer Feuersbrunst im Hause eines der Vorsteher, welcher nicht genannt ist, verbrannt sind. Der Titel des Buches hat die Jahrzabl 531 תקל׳א. Fol. (1 (א ist unbeschrieben. Fol. (2 (ב enthält 18 Verordnungen, deren Inhalt bestimmt. Danach hat es im Archiv des Bhm. noch ein Buch in jüdischdeutscher Schrift gegeben, das aus A angefertigt wurde und von dem C in rein deutschen Schriftzngen eine Abschrift darstellt. Merkwürdig, daß die jüdisch-deutsche Hdschr. trotz ihrer Über- Setzung nicht umfangreicher war als die hebräische B, wie diese von Bl. ח—ב reichte und gleichfalls auf Bl. א unbeschrieben war. Die Texte des 18. Jahrhdts. wurden von mir mit allen ihren Eigenheiten wiedergegeben. Zur besseren Lektüre habe ich jedoch eingesetzt: in Nr. I § 3 יתרבו statt יתרבה, in VII תפקידו st. תקפידו und in XIII הגיעו st. הגיע. In der auffallenden Form der י״ג אנשים zu Beginn von XIII liegt kein Druckfehler vor. Es ist aber auch ausgeschlossen, daß sich der Kopist für ח״י אנשים verschrieb. Wenn nicht andere besseres wissen, bleibt nur anzunehmen, daß hier das Kollegium nicht im prägnanten Sinne gemeint ist, sondern daß damals von den 18 nur 13 anwesend waren. Auch der Be- Schluß der 18 in II ist nur von den drei Gabbaim und 13 der ה״י, in XX nur von 13 unterschrieben. Auch das Wort סיר am Schlüsse von VIII darf nicht verbessert werden, es ist das dialektische mir statt wir. Die 1770/71 aus dem Gemeindebnche (Gbch.) entnommenen Texte habe ich nicht aus B, sondern aus dem Gbch. abgedruckt. B hat übrigens nur geringe Abweichungen, hauptsächlich orthographischer Art. Da das Gbch. mit einer Ausnähme stets das falsche המונה schreibt, habe ich aus B das richtige המנוח übernommen. Wenn in X am Schlüsse auf לזמנו הראוי in 2&>

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