Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 272)
- Language
- German
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m funden worden sind und auf dem Punkte stehen hingerichtet werden. Da jedoch die Geständnisse durch 5000 Stabschläge und andere Tortursqualen, welche man an sieben derselben vollzogen, erlangt worden sind, so schöpfte ich sogleich den Verdacht, diese Verbrechen könnten eine von jenen verbrecherischen Verläumdungen sein, welche schon öfters den Juden imputirt, nie aber gerichtlich erwiesen worden sind.!.־•• Demnach erliess ich nicht dem referirenden Konsul die nöthige Vorsicht bei dieser Sache zu empfehlen, und ihn anzuweisen, die zwei österreichischen Israeliten, die man darin verflochten hat, mit der grössten Schonung zu behandeln. Meine Vermuthung scheint sich, wie E. W. ans dem weiteren Berichte des besagten Konsuls zu entnehmen belieben werden, zu bewähren. Indem ich hier selbst bei dem Pascha das Nöthige eingeleitet habe, um dem brutalen Prozesse eine menschliche Form zu verschaffen (Mehemet Ali sagte mir gestern, dass zwei der Inquisiten unter den Schmerzen der Tortur bereits gestorben waren) ersuche ich Hochwohldieselben dienstfreundlich einen kräftigen Befehl bei dem französischen Ministerium zu erwirken, womit der französische Konsul zu Damaskus Cte. de Rattymenton, der durch sein wenig gemessenes Benehmen die türkischen Behörden zu Gewaltmitteln vermocht und die. ־christliche״ Bevölkerung gegen die Inquisiten aufgereizt, auch so viele ordnungswidrige Handlungen sich erlaubt haben soll und worüber in dpm oben erwähnten Berichte mit vollem Rechte unser Konsul sich beklagt, ernstlich zu Recht gewiesen werde. Da der hiesige General-Konsul H. Cochelet mir sagen lies», dass ihm über H. v. Rattymenton keine Jurisdiktion zusteht, so habe ich mich an den H. Internunzius Freiherrn vop Stürmer in Konstantinopel gewendet, um durch den dortigen französischen Botschafter Cte. de Pontois eine gemessene Weisung für den ‘mehrgenannten Konsul in Damaskus zu erlangen, allein ich besorge, dass von Seite der Botschaft eine ähnliche evasive Antivört er- ■ > * ff* ' ' M , folgen wird, wie die des General-Konsuls es war. Bei diesen Umständen ist es unerlässlich1, dass E. W. die Sache hei dem dortigen Ministerium entweder direkt ^fwier mittels unserer Botschaft in Paris anhängig machen äricP dieses* Vst umso ' •‘?r'w. ׳y; ־ ’״־ v