Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 94)
- Language
- German
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sie, verzeichnet waren, jedoch im Laufe der Zeit als wir zwischen den Verhängnissen einherzogen, da sahen wir eine Unordnung, wegen verschiedener ungeordneter Angelegenheiten. Am heutigen Tage im Jahre fünf tausend vier hundert und zwei und sechzig (1701/2) der Weltschöpfung, hat Gott uns seine Gnade zugeneigt und liess uns Gunst finden vor unsem Herrn, dem Herrscher den grossen gerühmten und hochgeborenen Dominik Kaunitz, seine Glorie erhöhe sich,l) welcher nachgesehen und verziehen alle Einsprachen, welche von seiner Seite und zu seinen Gunsten von jeher bis zum heutigen Tagen bestanden, sowohl gegen die Häuser als auch gegen die Schulsessel im Gotteshause. Er gab Erlaubnis und Bewilligung, diesen Pinax zu erneuern und alles ordnungsgemäss zu vertragen. Auch hat seine Hand uns gestützt und hat alle Stärke und Gesetzeskraft diesem Pinax verliehen, sowie alles ausdrüeklich vermerkt in der ״Confirmirung“2) die geschrieben und gefertigt mit der Unterschrift unseres Herren des Grafen, seine Glorie erhöhe sich, welche oben erwähnt und in wörtlicher Abschrift am Schlüsse des Pinax angefügt. Darum haben wir uns erhoben, fanden den Mut, haben den Weg geebnet, haben klar gestellt alle Aufzeichnungen, welche im alten Pinax niedergeschrieben waren, aber auch alle Urkunden, welche uns vorgelegt wurden, haben wir einer genauen Untersuchung unterzogen, haben alle Spalten und Winkel untersucht, bis jede Angelegenheit aufgeklärt ohne Krümme und Anstoss. Auch wurden alle Häuser vielmal ausgerufen und es fand sich niemand zur Einrede und Einspruch, auch nicht gegen ein einziges Haus, welches in diesem Pinax verzeichnet. Hernach haben wir alle Häuser eingetragen, jedem seinen Besitz auf seinen Namen in der Versammlung der Häupter Israels, der Hort und Schöpfer beschütze sie. Und mithin von jetzt ab, so jemand aufsteht und gegen irgend einen Eintrag Einsprache erhebt, so seien seine Worte ungültig und sollen als ungesprochen gelten. Daraus sollen schliessen und ersehen, die nach uns kommen, dass sie mit Vorsicht die Eintragungen behandeln und kein Haus, oder Stockwerk in diesem Pinax eintragen, bevor sie nicht genau untersucht ») רךן□ ך,ןךך וך״ךן Eulogie für Herrscher, auch für die Gutsherrschaft. a) An anderer Stelle publiciert.